Mit 19.02.2020 wurde die Salzburger Gemeindeordnung 2019 (GdO 2019) im Rechtsinformationssystem des Landes Salzburg kundgemacht. Inkrafttretensdatum ist rückwirkend der 01.01.2020; lediglich die erhöhten Strafbestimmungen bei der Übertretung von ortspolizeilichen Verordnungen (§ 9 Abs. 2 GdO 2019) werden erst mit 01.03.2020 rechtswirksam.
Link: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20200219_9/LGBLA_SA_20200219_9.html
– M. PUCHNER
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