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01.07.2020

Richtlinien zum Gemeindepaket veröffentlicht

Heute tritt das Kommunale Investitionsgesetz 2020 in Kraft, damit können Gemeinden bereits Anträge auf Investitionszuschüsse stellen. Die Richtlinien zur Abwicklung wurden von der Buchhaltungsagentur des Bundes veröffentlicht. Der Österreichische Gemeindebund fordert zusätzlich die Weitergabe zinsgünstiger Darlehen an die Gemeinden.

Ab heute können alle österreichischen Gemeinden Investitionszuschüsse bei der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) online beantragen. Auch die Richtlinien zum Kommunalen Investitionsprogramm 2020 wurden mit dem 1. Juli veröffentlicht. Mit dem Gemeindepaket werden kommunale Investitionen für Neu-Errichtungen, Sanierungen und Instandhaltungsmaßnahmen mit 50 Prozent der Projektkosten gefördert, um so den Gemeinden als größte Investitionsmotoren des Landes unter die Arme zu greifen. Die Kofinanzierung in Höhe von einer Milliarde Euro setzt damit notwendige Impulse und Investitionsanreize in allen Regionen des Landes.

Genauer Förderbetrag auf BMF-Homepage

Für die Aufteilung der Mittel aus dem Gemeindepaket wird eine Mischung aus Bevölkerungsschlüssel und Einwohnerzahl herangezogen – eine 2.000 Einwohner zählende Gemeinde erhält beispielsweise rund 208.000 Euro vom Bund für Projekte, die zwischen 1. Juni 2020 und 31. Dezember 2021 begonnen werden. Auch für Projekte, die schon ab dem 1. Juni 2019 begonnen wurden, aber aufgrund der Corona-Krise ins Stocken gerieten, kann ein Zuschuss beantragt werden, sofern die Rechnungen dafür ab 1. Mai 2020 fällig sind. Jeder Gemeinde steht ein fix definierter Betrag zwischen fast 5.000 Euro und 240 Millionen Euro zur Verfügung. Die genau Höhe kann auf der Website des Finanzministeriums entnommen werden.

Die Förderkriterien reichen von der Errichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Gebäudesanierungen, über die Sanierung von Gemeindestraßen und die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Straßenbeleuchtung bis hin zu Investitionen in die Abfallwirtschaft, das Glasfasernetz und den Öffentlichen Verkehr. Im Vergleich zum KIP 2017 werden auch solche Projekte unterstützt, die nicht im Gemeindeeigentum stehen bzw. von der Gemeinde beherrschte Objektträger sind (z.B. Kirchen, Museen und andere Kultureinrichtungen).

Länder ziehen mit Paketen nach

In den letzten Wochen haben auch viele Bundesländer bereits eigene Gemeindepakete beschlossen, um Kommunen bei ihren Projekten zu unterstützen. Insgesamt wurden so von den Ländern bereits rund 2,2 Milliarden Euro (Kassenkredite, Haftungen, Förderungen etc.) präsentiert, die die Liquidität der Gemeinden sichern sollen. Zusätzlich zum Zuschuss des Bundes können Gemeinden also auch Mittel der Länder und über andere Förderschienen, weitere Mittel des Bundes lukrieren. So lässt sich die Finanzierung mancher Projekte von den Gemeinden bis zu 100 Prozent mit Fördermittel decken. Durch diese Möglichkeit der Mehrfachförderung können auch finanzschwache Gemeinden von dem Gemeindepaket profitieren. „Ziel ist eine rasche und unkomplizierte Abwicklung und Überweisung der Mittel, damit die Gemeinden schnell zu ihrem Geld kommen“, betont Gemeindebund-Präsident Bürgermeister Alfred Riedl.

Gemeindebund fordert OeBFA-Darlehen

Mit dem Programm wurde eine Forderung des Österreichischen Gemeindebundes von der Bundesregierung erhört. „Mit dem Gemeindepaket hat der Bund das größte Hilfspaket für Kommunen geschnürt, das es in Österreich je gegeben hat. Damit haben die Gemeinden die Chance, den lokalen Konjunkturmotor zu zünden und zigtausende Arbeitsplätze zu sichern“, ist Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl überzeugt. Zur Finanzierung von weiteren Projekten soll es den Gemeinden möglich sein, von den zinsgünstigen Konditionen der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) zu profitieren. Daher fordert der Gemeindebund auch die Weitergabe der sogenannten OeBFA-Darlehen an Kommunen.

Weiterführende Informationen

Eine Detailbeschreibung der förderfähigen Investitionen finden Sie im angehängten Dokument „Durchführungsbestimmungen zum Kommunalinvestitionsgesetz 2020“ als auch auf der Homepage der Buchhaltungsagentur.

Bei inhaltlichen Fragen steht das Team der BHAG unter der E-Mail-Adresse kip2020(at)bhag.gv.at zur Verfügung.

-E.AYAZ

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