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Finanzen

07.10.2020

Gemeindemilliarde: Schnell und unkompliziert Geld abholen

Etliche Gemeinden haben es schon getan, manche sogar öfter als einmal: einen Zuschuss aus der Gemeindemilliarde angesucht. Besonders eifrig war die Gemeinde Litzelsdorf. Dort wurden acht Projekte eingereicht, außerdem gehörte sie auch zu den ersten Antragstellern des Investitionspakets.

Mit 1.200 Einwohnern gehört Litzelsdorf zu den kleineren Orten Österreichs, und zeigt eindrücklich, wie weit man mit dem Kommunalen Investitionspaket kommen kann.

„Es gelang uns mit Hilfe von Doppelförderungen, ein Investitionsvolumen von 250.000 Euro mit nur 55.000 Euro Eigenmittel zu finanzieren.“ – Bürgermeister Peter Fassl.

„Zunächst war ich skeptisch, ob wir – gerade jetzt in der Coronakrise – die nötigen 50 Prozent an Eigenmittel aufbringen können, um die maximale Fördersumme von 123.000 Euro abzuholen“, erzählt Bürgermeister Peter Fassl. Nach genauerem Studium der Förderkriterien wurde ihm aber klar, dass das Investitionspaket sehrwohl attraktiv ist. Da Doppelförderungen möglich sind, ist es gelungen, ein Investitionsvolumen von 250.000 Euro mit nur 55.000 Euro Eigenmitteln zu finanzieren.

Projekte bis zu 100% durch Doppelförderung gedeckt

„Vor allem mittelfristig erwarten wir uns klare Vorteile“, meint er. Besonders hervorzuheben ist die Sanierung der Volksschule. Sie soll mit PV-Anlagen und einer Erdwärme-Heizanlage ausgestattet werden. Bisher hatte die Gemeinde einen Aufwand von 20.000 Euro Betriebskosten im Jahr. Dank dem Ausbau, den das KIP kombiniert mit Klima-Fördermittel des Bundes ermöglicht, kann in Zukunft sogar Solarstrom verkauft werden, der Bürgermeister rechnet mit 3.000 bis 4.000 Euro Ertrag jährlich. Insgesamt wurden 90 Prozent der Kosten der Schulsanierung durch Fördermittel gedeckt.

„Der Gemeindepaket-Antrag war der leichteste und unkomplizierteste, den ich je gestellt habe.“ – Bürgermeister Peter Fassl.

Die Straßeninstandhaltung konnte sogar zu 100 Prozent mit Fördermittel gedeckt werden. 50 Prozent kamen aus der Gemeindemilliarde, 50 Prozent aus Landesförderungen. Die 123.000 Euro, die im Gemeindepaket für Litzelsdorf vorgesehen waren, konnte man mit den acht Projekten voll ausschöpfen. Dieser Betrag balanciert sich auch mit den 105.000 Euro, die von Mai bis Juli 2020 an Ertragsanteilen im Vergleich zum Vorjahr fehlten. „Das spürt man bei einem Budget von zwei Millionen Euro doch sehr“, so der Bürgermeister.

Ein tolles Plus: „Der Gemeindepaket-Antrag war der leichteste und unkomplizierteste, den ich je gestellt habe. Ich konnte alle acht Projekte an einem Tag einreichen“, erzählt Fassl.

So funktioniert’s!

Den Antrag auf einen Zweckzuschuss kann man rasch und einfach über die Homepage der Bundesbuchhaltungsagentur stellen.

Oft gestellte Fragen zur Antragstellung auf einen Investitionszuschuss finden Sie hier:

Angaben zum Antragsteller

Die Person, die den Antrag stellt, muss auch jene sein, die die Unterschrift setzt. Wird in diesem Feld also der Name der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters selbst gesetzt, muss diese/r den Antrag auch unterschreiben.

Angaben zum Investitionsvorhaben

Unter Ziffer 4: Sport und Freizeit
Hier ist zu beachten, dass die Sportstätte bzw. Freizeitanlage keine Belastung für die Umwelt, Natur und Gesundheit darstellen darf, um einen Zweckzuschuss zu erhalten. Dem Antrag sind Projektunterlagen beizulegen, aus denen die Einhaltung der Bedingungen (genau nachzulesen in den Durchführungsbestimmungen) erkennbar ist.

Unter Ziffer 5: Maßnahmen zur Ortskern-Attraktivierung
Kreuzt man am Antrag Ziffer 5 an, müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Ein Übersichtsplan der gesamten Gemeinde, in dem der Orts- bzw. Stadtkern ausgewiesen ist.
  • Ein Konzept zur Orts- bzw. Stadtkern-Attraktivierung (Darstellung der Ziele und Maßnahmen).
  • Eine Erläuterung, warum das eingereichte Projekt der Umsetzung dieser Ziele und Maßnahmen dient.

Unter Ziffer 7: Schaffung von öffentlichem Wohnraum
Flächenumwidmungen fallen nicht unter diesen Punkt. Das heißt, der Bau von Wohnraum ist zuschussfähig, aber der Grundstücksankauf nicht.

Unter Ziffer 15: Sanierung von Gemeindestraßen
Es wird nur die Sanierung von Gemeindestraßen bezuschusst, nicht die Neu-Errichtung oder die Instandhaltung. Dagegen ist bei Radverkehrs- und Fußwegen (Ziffer 16) nicht nur die Sanierung, auch der Neubau, die Erweiterung und die Instandhaltung zuschussfähig.

Zur Investitionsart

Wichtig ist, zu beachten, dass bei allen Projekten unterschieden wird zwischen:

  • aktivierungspflichtig: Errichtung/Erweiterung/Sanierung einerseits und
  • nicht aktivierungspflichtig: Instandhaltung.

Nicht-zuschussfähige Investitionen

Kein Zweckzuschuss wird gewährt für:

  • die Anschaffung von Fahrzeugen, Personalkosten der Gemeinde (ausgenommen Kinderbetreuung in den Sommerferien 2020)
  • Ankauf von bereits bestehenden Anlagen oder Gebäuden sowie Eigenleistungen der Gemeinden (zum Beispiel durch Mitarbeiter des Bauhofs)
  • Bei der Beschaffung, Sanierung und Instandhaltung von Anlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, ist zu beachten: Wird beispielsweise um einen Zuschuss für die Sanierung eines Gebäudes angesucht, das mit fossilen Energieträgern beheizt wird, muss die Anschaffung oder Reparatur der Heizanlage aus den Projektkosten herausgerechnet werden.

Ökologische Maßnahmen

Im KIP2020-Antrag muss der Betrag angegeben werden, der von der Investitionssumme auf ökologische Maßnahmen entfällt.

Hier ist zu beachten, dass für einen Teil der Projekte notwendig ist, dass die gesamte Investitionssumme auf ökologische Maßnahmen entfällt. Bei diesen Investitionen muss sich also auf dem Antragsformular unter “Anteil der Investitionen an ökologischen Maßnahmen” die Summe mit jener bei “Höhe der Gesamtinvestition der antragstellenden Gemeinde” decken. Außerdem müssen den ökologischen Maßnahmen unter “Anteil am Gesamtprojekt” 100 Prozent zugerechnet werden.

Folgende Maßnahmen werden zu 100 % den ökologischen Maßnahmen zugerechnet:

  • Ziffer 6 (Öffentlicher Verkehr),
  • Ziffer 8 (hier nur die Errichtung oder Erweiterung von Gebäuden nach klimaaktiv Silber-Standard, nicht jedoch Sanierung oder Instandhaltung),
  • Ziffer 9 (Umrüstung auf hocheffiziente Straßenbeleuchtung),
  • Ziffer 10 (Errichtung von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen),
  • Ziffer 11 (Kreislaufwirtschaft),
  • Ziffer 12 (Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungseinrichtungen),
  • Ziffer 14 (Ladeinfrastruktur für E-Mobilität), und
  • Ziffer 16 (Radverkehrs- und Fußwege).

Bestätigung über den Beginn des Projekts

Liegt der Projektbeginn zwischen dem 1. Juni 2019 und dem 31. Mai 2020 muss beachtet werden, dass der Zuschuss nur für Rechnungen beantragt werden kann, deren Finanzierung aufgrund von Mindereinnahmen als Folge der COVID-19-Krise nicht mehr möglich ist.

Das bedeutet, dass die einzureichenden Rechnungen erst ab dem 1. Mai 2020 fällig sein  dürfen.

Tauchen bei der Antragstellung inhaltliche Fragen auf, steht Ihnen das Team der Buchhaltungsagentur des Bundes unter kip2020(at)bhag.gv.at zur Verfügung.

-E. AYAZ

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