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Bildung

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07.12.2020

Günstige Laptops für Schulkinder

Mit dem Schulbeginn im Westen und Süden Österreichs Mitte September waren alle Schülerinnen und Schüler nach den Sommerferien in die Schule zurückgekehrt – dies allerdings nur für eineinhalb Monate. Bereits seit Anfang November werden die gesamte Oberstufe und seit Mitte November  – soweit möglich – auch die Kinder in den unteren Schulstufen für mehrere Wochen wieder im Distance-Learning zu Hause unterrichtet. Die Erfahrungen des Home Schoolings während des ersten Lockdowns hatten, neben den bekannten negativen Auswirkungen, auch einen positiven Aspekt: die Digitalisierung an den Schulen wurde vorangetrieben.

Digitalisierung an Schulen

Ab kommendem Schuljahr werden die ersten Schülerinnen und Schüler mit Laptops ausgestattet. Die Kosten trägt hauptsächlich der Bund, Eltern müssen nur bis zu 25 Prozent beitragen. ©Kurhan/Fotolia.com

Bildungsminister Heinz Faßmann hat Mitte Juni einen 8-Punkte-Plan für den digitalen Unterricht präsentiert, der wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen im Bereich des digitalen Lernens folgt.

Neben Maßnahmen wie der Vereinheitlichung der Lernplattformen, einer umfangreicheren Ausbildung der Lehrenden im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien und einem Gütesiegel für Lern-Apps ist darin auch die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten, also Laptops oder Tablets, vorgesehen. Im Schuljahr 2021/22 betrifft dies die 5. und 6. Schulstufe, ab dem darauffolgenden Schuljahr dann jeweils die neue 5. Schulstufe.

Gemeinsame Vorgangsweise

Der Österreichische Gemeindebund widmet sich seit vielen Jahren mit großer Aufmerksamkeit der Digitalisierung. Er steht daher hinter den geplanten Maßnahmen. Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl hat dies durch ein Informationsschreiben, das er zusammen mit Bundesminister Faßmann und Städtebund-Präsident Ludwig an die Gemeinden gerichtet hat, verdeutlicht. Die Kosten für die Laptops oder Tablets übernimmt zum größten Teil der Bund. Seitens der Eltern ist ein Anteil (sozial abgefedert) von bis zu 25 Prozent zu leisten. Die Geräte dürfen dann auch privat und in den Ferien genutzt werden und gehen ins Eigentum der Familien über.

Dass die Eltern einen finanziellen Beitrag leisten müssen, hat zu einigen kritischen Stimmen geführt. Diese Zahlungsverpflichtung ergibt sich aber unter andrem aus § 24 Abs. 2 Schulpflichtgesetz, der die Erziehungsberechtigten eines der allgemeinen Schulpflicht unterliegenden Kindes dazu verpflichtet, „das Kind für den Schulbesuch in gehöriger Weise, insbesondere auch mit den notwendigen Schulbüchern, Lern- und Arbeitsmitteln, soweit diese nicht von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts beigestellt werden, auszustatten.“

Einvernehmen mit Schulerhalter

Bei der Ausstattung von Kindern mit digitalen Endgeräten müssen die Schulen mit den Gemeinden Rücksprache halten. Sie sind als Schulerhalter für die IT-Infrastruktur wie den Internetempfang zuständig. ©georgejmclittle/Fotolia.com

Die österreichischen Gemeinden sind zuständig für fast 4.300 Pflichtschulen. Damit sind die Gemeinden der weitaus wichtigste Schulerhalter, dem in diesem Bereich eine bedeutende Rolle zukommt. Denn die Gemeinden tragen Sorge für die IT-Basis-Infrastruktur. Dies kann entweder durch WLAN in den Schulgebäuden, im besten Fall aber durch einen Glasfaseranschluss gewährleistet werden. Derzeit verfügen 55 Prozent der Schulen über eine WLAN-Internetverbindung, 65 Prozent haben eine Glasfaser-Anbindung.

Eine Ausstattung der 5. und 6. Schulstufen mit digitalen Endgeräten ist im 8-Punkte-Plan des Bildungsministeriums nicht verpflichtend vorgesehen. Vielmehr müssen sich interessierte Schulen um die Teilnahme an der Initiative bewerben und eine Absichtserklärung abgeben, in der die wesentlichen Schritte zur Digitalisierung der Schule und des Schulalltags enthalten sind (Letter of Intent). Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass bezüglich der technischen Ausstattung und der geplanten Vorgangsweise Einvernehmen mit dem Schulerhalter hergestellt werden muss.

Förderinitiative Breitband Austria Connect

Obwohl keine Pflicht zur Digitalisierung besteht, ist davon auszugehen, dass viele Schulen den Weg zur „Digitalen Schule“ im Sinne des 8-Punkte-Plans des Bildungsministeriums gehen wollen und zum Ziel haben, die Schülerinnen und Schüler schrittweise mit Laptops oder Tablets auszustatten. Dadurch wird der Druck auf die Gemeinden als Schulerhalter, für eine angemessene technische Ausrüstung zu sorgen, steigen. Das ist mit entsprechenden Investitionen verbunden.

Um die Kosten für die Gemeinden – in der durch die Pandemie ohnehin schon angespannten finanziellen Situation – möglichst gering zu halten, kann etwa die Förderinitiative Breitband Austria Connect in Anspruch genommen werden. Im Rahmen dieses Förderprogramms wird die erstmalige Anbindung einer Pflichtschule mit Glasfaser mit bis zu 90 Prozent (maximale Förderhöhe 50.000 Euro) gefördert. Nähere Informationen finden sich unter www.ffg.at/breitband/connect.

-K. MANDL

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