Natur im Garten

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05.06.2021

Begrünungsoffensive für Gemeinden gestartet: Sonderförderung „Klimagrüne Gemeinde“

Landesrat Martin Eichtinger: „Die Sonderförderung „Klimagrüne Orts- und Begegnungszentren in NÖ Gemeinden“ soll Gemeinden unterstützen Ortskerne klimafit zu gestalten. Bis Ende 2022 stehen 500.000 Euro bereit.

Auch wenn die Temperaturen derzeit noch angenehm sind: Der nächste Sommer kommt bestimmt, und mit ihm auch Hitze, Trockenheit und Starkregenereignisse. In vielen Gemeinden entstehen daher Projekte, diesen klimatischen Veränderungen mit klimagerechten Grünräumen aktiv entgegenzutreten.

Natur im Garten und das Land Niederösterreich fördern diese Projekte:

Öffentliche Grünräume auf Plätzen, Straßen oder Wegen beeinflussen das Mikroklima positiv und erhöhen die tierische und pflanzliche Vielfalt. Mit dieser Begrünungsoffensive gestalten wir die Gemeinden klimafit und nachhaltig,“ informiert Landesrat Martin Eichtinger und weiter: „Die Grünräume auszubauen schafft für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger langfristig Aufenthalts- und Erholungsräume.“ Für die Projekte stehen insgesamt 500.000 Euro bis 2022 zur Verfügung.

Das ist förderungsfähig:

Projekte wie Mikroparks, Bepflanzungen im Zuge einer „klimafitten“ Parkplatzgestaltung, die Anlage von Blumen- und Naturwiesen oder Pflanzungen sind förderfähig. Leistungen der Planung und Errichtung können Berücksichtigung finden, wenn die Kernkriterien von „Natur im Garten“ eingehalten werden“, skizziert DI Peter Obricht, Leiter der Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft der NÖ-Landesregierung. Die Kriterien lassen sich mit dem Verzicht auf Pestizide, chemisch-synthetische Dünger und Torf zusammenfassen. Die Vielfalt an Strukturen und Arten der Bepflanzung, die Verwendung von vorwiegend heimischen und ökologischen Pflanzen, eine fachlich geeignete Pflege sowie die öffentliche Zugänglichkeit sind Voraussetzungen für eine Förderung an eine Gemeinde.

Werden Parkplätze, Fuß- oder Radwege im Projekt so geplant oder errichtet, dass das Regenwasser den dort wachsenden Pflanzen auf ökologische Weise zur Verfügung gestellt wird, kann sich die Bemessungsgrundlage für die Förderung um bis zu 20 % erhöhen.

Für „Natur im Garten“ Gemeinden werden bis zu 30% der anerkannten Projektkosten gefördert. Gemeinden mit Bekenntnis zum biologischen Pflanzenschutz werden mit bis zu 25 % unterstützt – für alle anderen sind es 20 Prozent. Die Einreichfrist erstreckt sich bis Ende 2022. Insgesamt werden von Seiten des Landes Niederösterreich € 500.000,– an Förderungen ausgeschüttet.

Alle Informationen finden Sie unter https://www.naturimgarten.at/unser-angebot/gemeinden/förderungen.html oder www.noel.gv.at/NiG-Sonderfoerderung

– I.WEIPPL (Quelle: Natur im Garten, entgeltliche Einschaltung des Landes Niederösterreich)

 

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