NEU Schutzschirm II
- Damit auch große und besonders wertschöpfungswirksame Veranstaltungen unterstützt werden können, wurde der Schutzschirm II entwickelt.
- Dabei handelt es sich um eine Haftung für bis zu 80 % des nachgewiesenen finanziellen Nachteils.
- Die maximale Haftungssumme beträgt dabei 10 Millionen Euro pro Veranstalter.
- Der Schutzschirm II kann in Kürze bei der ÖHT beantragt werden.
- Die Beantragung wird bis Ende Oktober 2021 möglich sein.
- Wie beim Schutzschirm I können Veranstaltungen, die bis Ende 2022 stattfinden, eingereicht werden.
– REDAKTION, Quelle: KOMMUNAL


