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18.11.2021

Bedingte Haft für Ex-Bürgermeister wegen Verbauung von Grünland

Der ehemalige Bürgermeister einer Gemeinde im südburgenländischen Bezirk Jennersdorf ist am Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt zu einer bedingten Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt worden, weil er Baubewilligungen ausgestellt haben soll, obwohl auf den betroffenen Flächen eigentlich nicht gebaut hätte werden dürfen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm in 19 Fällen Missbrauch der Amtsgewalt vor. Der 68-Jährige räumte zwar Fehler ein, bekannte sich aber nicht schuldig.

Konkret soll der frühere Ortschef von 1999 bis 2016 Bauten genehmigt haben, die sich zum Teil auf Grünland befanden und nicht auf Bauland. Außerdem soll er Bauvorhaben als geringfügig eingestuft haben, obwohl sie das nicht waren. Manche haben deshalb einen Abrissbescheid erhalten.

Geldstrafe für Bau-Bürgermeister

Richterin Karin Lückl betonte, dass der Angeklagte als Bürgermeister bei sämtlichen Bauvorhaben überprüfen hätte müssen, ob diese mit dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde zusammenpassen. Das habe er aber unterlassen. Das Schöffengericht sprach den 68-Jährigen deshalb schuldig. Neben der bedingten Haft muss er auch eine Geldstrafe von 7.500 Euro bezahlen.

Der Südburgenländer sagte vor Gericht, er wisse jetzt, dass „ich in diesen Fällen Fehler gemacht habe, teils aus Überlastung“. Damals sei ihm das aber nicht bewusst gewesen. Er habe nicht überprüft, ob die eingereichten Bauvorhaben mit dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde übereinstimmen. „Im Grundsätzlichen habe ich das schon gewusst, weil ich eine gute Ortskenntnis hatte“, betonte er. Nachgeschaut habe er aber nicht. Vielmehr habe er sich auch auf einen Sachverständigen verlassen, meinte der Ex-Bürgermeister. Mittlerweile seien die Flächen alle entsprechend gewidmet.

Im Nachhinein sei umgewidmet worden, stimmte Lückl zu: „Sie haben es bewilligt und haben sich gedacht, wenn die gern dort bauen wollen, dann machen wir einen Gemeinderatsbeschluss und widmen es ihnen nachträglich.“ So sei das nicht gewesen, meinte der 68-Jährige. Sein Verteidiger betonte, dass sein Mandant in 20 Jahren zahlreiche Bauverfahren durchgeführt habe – „sicherlich ist da nicht alles richtig gemacht worden“. Wissentlich habe der frühere Ortschef aber nicht gehandelt. Außerdem sei kein Bau komplett ins Grüne gestellt worden. Es handle sich nur um Überbauten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

– REDAKTION, Quelle: APA

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