„Weniger verhütteln, weniger zubetonieren, weniger kalte Betten – dafür mehr Augenmerk auf Natur und Baukultur. Das war das Ziel bei der Ausarbeitung des neuen Kärntner Raumordnungsgesetzes. Dem sind wir ein großes Stück nähergekommen. Viel näher, als anfangs gedacht“, berichtet Landesrat Daniel Fellner 100 Tage nach Inkrafttreten des neuen Raumordnungsgesetzes. Tatsächlich hat sich die Ausweisung von für Freizeitwohnsitze bestimmten Flächen drastisch reduziert – nämlich um 98 Prozent im Verhältnis zum Vorjahr.
Seit Anfang 2022 ist auch eine eigene Sonderwidmung für Chalet-Dörfer erforderlich. Fellner: „Damit soll versteckten ‚Verhüttelungs-Phantasien‘ diverser Investoren ein Riegel vorgeschoben werden.“
Auch diese Neuerung zeigt Wirkung: Bisher wurden nämlich genau null Quadratmeter dieser Sonderwidmung für Chalet-Dörfer ausgewiesen. „Mit dem neuen Gesetz stellen wir sicher, dass keine für den Eigenbedarf bestimmten Luxusimmobilien unter dem Deckmantel der touristischen Nutzung in unseren sensiblen Berg- und Seeregionen errichtet werden“, so Fellner.
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