Pixabay

Ukrainehilfe

21.06.2022

Empfehlungen zum Schutz von Flüchtlingen vor Menschenhandel

Seit bereits mehr als drei Monaten herrscht Krieg in der Ukraine. Fast fünf Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine wurden in Europa registriert, die meisten davon Frauen und Kinder. Österreich hat bislang mehr als 70.000 Personen als Vertriebene aufgenommen – rund vier von zehn von ihnen sind Kinder unter 18 Jahren. Die Aufnahme, Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge stellt insbesondere auch für die Bundesländer und Gemeinden eine große Herausforderung dar.

Erhöhte Gefahr von Menschenhandel

Die Nothilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine hat zu einer außergewöhnlichen Welle der Solidarität geführt. Freiwillige, Privatunternehmen und verschiedene Organisationen und Gruppen haben sich bereit erklärt, die aus der Ukraine fliehenden Menschen zu unter-stützen, unter anderem durch kostenlose Beförderung, private Unterbringung, Dolmetschdienste oder Hilfe beim Zugang zu Dienstleistungen oder bei der Arbeitssuche.

Gleichzeitig birgt das Engagement einer großen Zahl von Freiwilligen und Organisationen insbesondere in Phasen der Akuthilfe auch gewisse Schutzrisiken. Zu diesen gehören unter anderem mangelnde Professionalität und fehlende Einhaltung grundlegender humanitärer und Schutzprinzipien, mangelnde Verantwortungsstruktur und Koordination, die Verbreitung von ungenauen und Falschinformationen an Betroffene sowie ein erhöhtes Risiko von geschlechtsspezifischer Gewalt, Menschenhandel und andere Formen des Missbrauchs, auch durch organisierte und/oder transnationale kriminelle Netzwerke.

Empfehlungen für Gemeinden

Um diesen Gefahren vorzubeugen, empfiehlt das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen Österreich (UNHCR) vordringliche Maßnahmen, die im Wirkungsbereich der Gemeinden bestmöglich gefördert werden sollen:

  • Alle Initiativen, inklusive in der Vermittlung von Unterkünften tätige Internetportale, und nicht in etablierten NGOs organisierte Freiwillige sollten dazu angehalten werden, bestehende Standards für Freiwilligenarbeit, Sicherheitsüberprüfungen sowie Kinderschutz anzuwenden. Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang auf die Standards von Caritas und Diakonie verwiesen.
  • Bekanntmachung von Empfehlungen für die Freiwilligenarbeit sowie von „Do‘s and Don’ts für Freiwillige“ (siehe Downloads)
  • Wachsamkeit hinsichtlich der Motive und Aktivitäten  Freiwilliger, besonders bei Personen, die mit Flüchtlingskindern arbeiten oder Flüchtlinge direkt aus der Ukraine oder dem ukrainischen Grenzgebiet abholen und dann in private Unterkünfte bringen. Siehe dazu auch die von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) vor allem für Ersthelfer*innen entwickelten Tools „Indikatoren für Menschenhandel am Bahnhof“ und „Empfehlungen zur Vorbeugung von Menschenhandel bei der privaten Wohnraumvermittlung“.
  • Information für (noch nicht registrierte) Ukrainer*innen durch die Meldebehörde zu den Themen Erfassung für den vorübergehenden Schutz, Beantragung der Grundversorgung
    und Schutz vor Gewalt (unter Downloads in russischer Sprache), einschließlich Menschenhandel sowie Ausbeutung, um sicherzustellen, dass alle Flüchtlinge über ihre Rechte und Pflichten Bescheid wissen, da erfahrungsgemäß immer wieder Informationsdefizite bestehen bzw. Falschinformationen kursieren. Siehe dazu etwa die UNHCR Help Page.

Mittels Schärfung des Bewusstseins, verstärkter Präventivmaßnahmen und Information über Schutz- und Beschwerdemechanismen für die oben angeführten Risiken können Sie, Ihre Mitarbeiter*innen aus der Verwaltung sowie alle Multiplikator*innen und Bürger*innen Ihrer
Gemeinde einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Schutzes von Flüchtlingen leisten.

-REDAKTION (Quelle: UNHCR Österreich)

MEHR ZUM THEMA

Flüchtlingskoordinator: „Wir sind weiterhin auf der Suche nach Quartieren“

Was ist zu beachten, wenn man Flüchtlingen Unterkunft gibt

Gemeindebund trifft ukrainischen Gemeindeminister

© Copyright - Kommunalnet