Natur im Garten

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NaturimGartenTipps

23.09.2022

Dieses Laub sollte entfernt werden

Laub ist ein wertvoller Rohstoff. Wird es kompostiert, oder als Mulch unter Hecken und Sträuchern verwendet, dann trägt es zur Bodenverbesserung bei. Laub von kranken Pflanzen stellt hier eine Ausnahme dar.

Mit der Verwertung des Falllaubes als Mulch oder als kompostierbares Gut wird wertvoller Humus im Boden aufgebaut. Dafür sorgen zahlreiche Bodenorganismen, die das Laub fressen und abbauen.

Leider ist es jedoch auch so, dass die Verbreitungsstadien vieler namhafter phytopathogener Pilze im Falllaub überwintern und im Frühling die Pflanzen aufs Neue infizieren.

Daher ist bei empfindlichen Pflanzen wie Edelrosen zu empfehlen, das abgefallene und nicht gesunde Laub im Herbst zu entfernen, weil die Sporen von Rosenrost und Sternrußtau in diesen Blättern überwintern.

Den Sternrußtau erkennen Sie an runden, bräunlichen Flecken an der Blattoberseite, welche an den Rändern häufig sternartig auseinanderlaufen.

Auffälliger sind die gelb-roten Flecken des Rosenrosts. An der Blattunterseite bilden sich zusätzlich pustelartige, orange Sporenlager.

Durch die Entfernung des Laubes befallener Pflanzen kann die Infektion im kommenden Jahr stark eingeschränkt, oder sogar verhindert werden.

Bei der Rosskastanie hat die Entsorgung des Laubs den Vorteil, dass damit auch die Puppen der Kastanienminiermotte, die im Laub überwintern, unschädlich gemacht werden. So kann dem ersten Befall mit der Kastanienminiermotte im Frühling ebenfalls effizient vorgebeugt werden.

Eine Kompostierung des Falllaubes (Rosen und Kastanien) in Heißrotte ist jedoch prinzipiell möglich, weil durch die entstehende Hitze und durch Zersetzung die Erreger unschädlich gemacht werden. Das Laub kann also problemlos auf öffentliche Kompostieranlagen gebracht werden und wird dort zum wertvollen Rohstoff – Kompost.

Nähere Infos zu diesem und allen anderen Grünraumthemen erhalten Sie beim Grünraumservice am „Natur im Garten“ Telefon (02742/74333, gartentelefon@naturimgarten.at )

– I.WEIPPL (Quelle: Natur im Garten, entgeltliche Einschaltung des Landes Niederösterreich)

 

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