- Die 75 Millionen Euro für die kommunale Impfkampagne bleiben bei den Gemeinden und müssen nun NICHT zurückgezahlt werden!
Verhandlungen des Gemeindebundes bringen nun Klarheit und mehr Spielraum für die Kommunen:
- Gemeinden, die bisher KEINE Impf-Kampagne organisiert haben, müssen auch nichts mehr in diese Richtung organisieren und dürfen das Geld behalten und ab sofort auch für andere Zwecke im Gemeindebudget verwenden!
- Wer aber eine COVID-Impfkampagne organisiert und zum Beispiel den gesamten Zweckzuschuss, oder auch Teile davon, bereits ausgegeben hat, wird die ausgegebene Summe als Sonder-BZ-Mittel vom Bund noch einmal erhalten! Dazu müssen die Rechnungen und Belege bei der Bundesbuchhaltungsagentur – wie bisher auch vorgesehen – eingereicht werden. Hier nochmal der Link zu allen Infos (für Gemeinden, die Kampagnen organisiert haben): Buchhaltungsagentur des Bundes
Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl: “Ich hoffe, wir konnten im Sinne aller Gemeinde und Städte eine einfache und praktikable Lösung für die Verwendung der kommunalen Zuschüsse von 7-9 Euro je Einwohner herausverhandeln. Die Widerstände auf Bundesebene waren lange sehr groß, doch schließlich siegte der kommunale Hausverstand.”
-REDAKTION
Zur Buchhaltungsagentur des Bundes


