- § 2 Mittel: 500 Millionen Euro an Zweckzuschussmitteln für Energiesparmaßnahmen (insgesamt 11 neue Verwendungszwecke) und
- § 5 Mittel: 500 Millionen Euro an Zweckzuschussmitteln für Investitionsprojekte (18 bereits aus dem KIG 2020 bekannte Verwendungszwecke)
- Anträge auf § 5 Mittel können nach den nunmehr aktualisierten Informationen des BMF bzw. der BHAG voraussichtlich ab Mitte Jänner 2023 gestellt werden, wie schon beim KIG 2020 erfolgt dies in Form von Online-Anträgen via https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/kip-2023/.


