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Recht

12.01.2023

Wahlrechtsreform: Gemeinden befürchten finanziellen Zusatzaufwand

Nach der Stadt Wien fürchten auch Gemeinde- und Städtebund finanzielle Zusatzbelastungen durch die geplante Wahlrechtsnovelle. In dieser ist geplant, die Vergütung für Mitglieder der Wahlbehörden zu vereinheitlichen und anzuheben. Außerdem ist festgeschrieben, dass alle Wahllokale barrierefrei sein müssen. Die Gemeinden wollen auch die Möglichkeit für Wahlkartenwähler abschaffen, ihre Stimme am Wahltag in fremden Sprengeln abzugeben.

„Wenngleich eine einheitliche Abgeltung von Wahlbeisitzer:innen grundsätzlich befürwortet wird, geht mit dieser Regelung eine wesentliche finanzielle und administrative Mehrbelastung für die Gemeinden einher“, heißt es in der Stellungnahme des Gemeindebunds zum Begutachtungsentwurf der Wahlrechtsnovelle. Ähnlich äußert sich auch der Städtebund. So sollen etwa in Sprengelwahlbehörden österreichweit einheitlich bei einer Wahlzeit von mehr als sechs Stunden 100 Euro bezahlt werden.

Höhere Entschädigung gefordert

Sowohl Gemeinden als auch Städte fordern daher eine Anhebung der sogenannten Pauschalentschädigung für die Gemeinden. Diese ist in der Nationalratswahlordnung mit 75 Cent pro Wahlberechtigtem festgeschrieben und wurde im Vorjahr auf 94 Cent angehoben.

Umstritten ist auch die in der Novelle festgeschriebene Barrierefreiheit aller Wahllokale. Derzeit ist nur vorgesehen, dass in jeder Gemeinde (in Wien in jedem Bezirk) „zumindest ein für Körperbehinderte barrierefrei erreichbares Wahllokal vorhanden ist“. Die Umstellung sei „mit einem immensen Aufwand und Kosten verbunden“, schreibt etwa der Gemeindebund. Viele der derzeit als Wahllokale genutzten Gebäude stünden außerdem gar nicht im Eigentum der Gemeinde. Als Folge könne es daher zu einer Reduktion der Zahl der Wahllokale kommen.

Ganz anders der Behindertenrat: Dieser sieht die Festschreibung der Barrierefreiheit aller Wahllokale in seiner Stellungnahme sogar als „Herzstück“ der Novelle. Dadurch entstehe auch keine Umbaupflicht von Wahllokalen – vielmehr müssten die Gemeinden nur geeignete barrierefreie Lokale auswählen. Aufgrund etwa des seit 2006 geltenden Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes sei man überzeugt, dass bereits ausreichend barrierefreie Gebäude zur Auswahl stehen.

Kein Wählen in fremden Sprengeln

Ein Dorn im Auge ist den Gemeinden auch die Möglichkeit, dass Wahlkartenwähler ihre Karte auch in fremden Sprengeln abgeben können. Dies bewirke, dass am Wahltag kein Endergebnis vorliegt und insgesamt kein Endergebnis auf Gemeindeebene, dazu kämen ein Mehraufwand sowie eine gewisse Fehleranfälligkeit. „In Anbetracht der Tatsache, dass alle Wahlkartenwähler ohnedies die Möglichkeit haben, ihre Stimme mittels Briefwahl abzugeben – entweder durch Abgabe unmittelbar bei der Gemeinde (im Zeitraum des Erhalts der Wahlkarte bis zum Wahlschluss am Wahlsonntag) oder durch rechtzeitige Abgabe per Post – sollte die Möglichkeit, mittels Wahlkarte in fremden Sprengeln zu wählen, wegfallen.“

-APA

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