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21.02.2023

BLACKOUT: BEREITEN SIE IHRE SCHULE MIT DER BBG VOR

Ein Blackout kann jederzeit eintreten. Was tun Schulen, wenn auf einmal der Strom ausgeht? Ein Leitfaden des Bildungsministeriums bietet nun Abhilfe bei der Koordination des Schulnotfallplans mit jenem der Gemeinde.

Bei der Vorbereitung muss daran gedacht werden, dass bei einem Blackout nicht nur die Beleuchtung ausfällt, sondern auch Lifte, elektronische Schließsysteme, EDV-Anlagen und Drucker sowie in weiterer Folge wahrscheinlich auch die Wasserversorgung (WC-Anlagen), Kühlgeräte usw. Deshalb ist es wichtig, alle in dieser Situation relevanten Informationen auf Ausdrucken in Notfallmappen zu haben und die benötigen Produkte im Vorratsschrank.

So unterstützt die BBG

Gerade in den Phasen der Vorbereitung, Bewältigung und Wiederherstellung in Krisensituationen ist die Bundesbeschaffung ein verlässlicher Partner, der mit- und vorausdenkt. Sie behält die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Vorsorgemanagements stets im Blick und schließt laufend weitere Rahmenvereinbarungen für Sie ab. So finden Sie einige der erwähnten Produkte des Leitfadens des Bildungsministeriums im e-Shop der BBG.

Folgende Produkte können Sie direkt im e-Shop bestellen:

  • Decken aus der BBG-Rahmenvereinbarung „Veloursdecken“ (GZ 4601.04395): e-Shop-Link
  • Taschenlampen mit Batterien aus der BBG-Rahmenvereinbarung „Haushaltsgeräte“ (GZ 3101.03709): e-Shop-Link
  • Wasserflaschen aus der BBG-Rahmenvereinbarung „Trockenwaren, Haltbarprodukte & Getränke“ (GZ 4401.03582): e-Shop-Link
  • Notstromgeneratoren aus der BBG-Rahmenvereinbarung „Feuerwehrausrüstung“ (GZ 2901.03596): e-Shop-Link
  • Treibstoff aus der BBG-Rahmenvereinbarung „Frei Haus Lieferungen von Treibstoffen“ (GZ 3002.03767): e-Shop-Link
  • Flüssigkeitsvorräte (Wasser, Säfte): aus der BBG-Rahmenvereinbarung „Trockenwaren, Haltbarprodukte & Getränke“ (GZ 4401.03582): e-Shop-Link
  • Lebensmittel (bei Schulen mit Küchen) aus der BBG-Rahmenvereinbarung „Trockenwaren, Haltbarprodukte & Getränke“ (GZ 4401.03582): e-Shop-Link
  • Klopapier aus der BBG-Rahmenvereinbarung „Hygienepapier“ (GZ 4805.03475): e-Shop-Link
  • Desinfektionsmittel für die Hände nach Bedarf aus der BBG-Rahmenvereinbarung „Lieferung von Desinfektionsmittel“ (GZ 4803.03643): e-Shop-Link
  • Erste-Hilfe-Sets über die BBG-Direktvergabeplattform „Erste Hilfe Kästen und Sanitätsmaterial“ (GZ 3703.02805): e-Shop-Link

Folgende Produkte können Sie über die jeweilige Rahmenvereinbarung bei den Lieferanten, im Rahmen einer sogenannten Konkretisierung, anfragen:

  • Radios über die BBG-Rahmenvereinbarung „Haushaltsgeräte und LED-Taschenlampen“ (GZ 3101.03709): e-Shop-Link
  • Kübel, Flaschen, Kanister, sonstige Gebinde etc. über die BBG-Rahmenvereinbarung „Betriebs- & Lagereinrichtung sowie -ausstattung“ (GZ 2901.03827): e-Shop-Link
  • Kochmöglichkeit ohne Strom über die BBG-Rahmenvereinbarung „Werkzeug und Schweißtechnik“ (GZ 2901.03069): e-Shop-Link
  • Notbeleuchtungseinrichtungen über die BBG-Rahmenvereinbarung „Überprüfung von technischen Anlagen und Arbeitsmitteln“ (GZ 2709.03554): e-Shop-Link

So bestellen Sie

Kontaktieren Sie Ihre Ansprechperson in der Gemeinde! Die meisten Gemeinden verfügen über eine Grundsatzvereinbarung mit der BBG und somit über einen Zugang zum e-Shop der BBG. Mit Abschluss der Grundsatzvereinbarung wird die Gemeinde in die Kundenliste der BBG aufgenommen. Diese Liste muss von der BBG bei jeder Ausschreibung beigelegt werden. Jene Gemeinden und weitere öffentliche Einrichtungen, die hier genannt werden, dürfen nach Abschluss des Vergabeverfahrens die entsprechende Rahmenvereinbarung nützen. Geben Sie die Geschäftszahl (GZ) des gewünschten Produkts in die e-Shop-Suche ein. Der e-Shop zeigt Ihnen auf einen Klick, ob Ihre Gemeinde abrufberechtigt ist.

TIPP: Besuchen Sie unsere Fachmesse & Public Day „Nutzen.Leben2023 und erfahren Sie mehr zu den Themen Vorsorge, Sicherheit & Vertrauen! www.nutzen-leben.at/besucher

– C.TAUCHER (Quelle: BBG, Entgeltliche Einschaltung)

 

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