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Bundesländer

Recht

28.03.2023

Diese Regeln gelten für Osterfeuer

Das Osterfest naht und damit auch die Vorfreude auf diverse Bräuche, wie etwa Brauchtumsfeuer. Besonders im Alpenraum sind Osterfeuer weit verbreitet. In den steirischen Gemeinden, die vor allem rund um das Grazer Becken mit hoher Feinstaubbelastung zu kämpfen haben, hat zuletzt ein neues Gesetz für Aufruhr gesorgt. Nun ändern sich die Regeln aber doch nicht.

Neuer Gesetzesentwurf verärgerte Gemeinden

Noch im Jänner hatte das Land Steiermark angekündigt, die Brauchtumsfeuerverordnung novellieren zu wollen. Unter anderem war eine Meldepflicht an die Gemeinde vier Werktage vor der Veranstaltung geplant. Im Gespräch war auch eine Kontrollverpflichtung des Materials, weil es in den letzten Jahren vermehrt zu Wildwuchs bei der Entsorgung von Grünschnitt gekommen war und viele Kleintiere den Flammen zum Opfer gefallen sind. Damit wäre auf die Gemeinden eine Vielzahl an zusätzlichen Aufgaben zugekommen.

Land Steiermark rudert zurück

Sowohl der Gemeindebund Steiermark, als auch der Österreichische Städtebund, Landesgruppe Steiermark, haben zu diesem Entwurf auf diverse rechtliche Problemkreise hingewiesen und erhebliche rechtliche Bedenken in deren Stellungnahmen geäußert. Das hat nun dazu geführt, dass die Brauchtumsfeuerverordnung vorerst nicht novelliert wird, die alte Rechtslage weiterhin Kraft bleibt und keine zusätzlichen Aufgaben auf die Gemeinden übertragen werden.

Was gilt jetzt in der Steiermark?

In den Gemeinden, die sich in einem Luftreinhaltegebiet befinden, ist nur ein Feuer pro Gemeinde möglich, welches durch die Gemeinde selbst veranstaltet werden muss. Zu diesen Gemeinden zählen zum Beispiel Feldkirchen bei Graz, Gabersdorf, Gössendorf, Gralla, Premstätten, Wundschuh und mehr.

In den Gemeinden Fernitz-Mellach, Raaba-Grambach, Seiersberg-Pirka und Straß in der Steiermark sind mehrere Feuer möglich, obwohl sie sich in einem Luftreinhaltegebiet befinden. Die Gemeinden Leibnitz, St. Veit in der Südsteiermark und Wildon liegen nur teilweise in einem Luftreinhaltegebiet – für sie gibt es daher eigene Regelungen. In den restlichen steirischen Gemeinden gelten die Bestimmungen der Brauchtumsfeuerverordnung: Unter anderem dürfen Osterfeuer am Karsamstag nur in der Zeit zwischen 15 und 3 Uhr stattfinden.

Regelungen in den Bundesländern

Im Burgenland gilt – wie auch in allen anderen Bundesländern – grundsätzlich ein Verbrennungsverbot, für das zum Anlass von Brauchtumsfeuern vom Landeshauptmann eine Ausnahme-Verordnung erlassen wird. Diese legt fest, wann Feuer stattfinden dürfen und welches Material zur Verbrennung zugelassen ist. Im Burgenland sind hiervon auch Sonnwendfeuer miteingeschlossen. Außerdem gilt: Ein Feuer pro Gemeinde genügt.

Funksonntag sorgte in der Vergangenheit für Anzeigen

Einen besonderen Brauch gibt es in Vorarlberg: Hier wird nicht erst in der Karwoche, sondern bereits zu Anfang der Fastenzeit mit Flammen hantiert. Beim sogenannten Funkenfeuer wird am ersten Sonntag nach dem Aschermittwoch eine hohe Konstruktion aus Holz errichtet und angezündet – der „Funken“. Damit soll traditionell der Winter vertrieben werden. Die jeweilige Gemeinde muss diesen Brauch genehmigen. Im Jahr 2019 wurde der Bürgermeister von Lustenau angezeigt, weil er den Bau eines über 58 Meter hohen Weltrekordfunkens genehmigt hatte.

Gemeinden als Verantwortliche

In Oberösterreich erstreckt sich die Ausnahme vom Verbrennungsverbot für Brauchtumsfeuer sogar bis zu zwei Wochen vor und nach dem Datum des Brauchtums – das gilt in erster Linie für die hier üblichen Sonnwendfeuer. In Kärnten, Salzburg, Niederösterreich und Vorarlberg sind Sonnwendfeuer ebenfalls vom Verbrennungsverbot biogener Materialien ausgenommen.

Grundsätzlich unterliegen die Feuer einer Meldepflicht an die betroffene Gemeinde: Bürgermeister*innen erhalten dadurch Informationen um die Zulässigkeit der Feuer und können diese überprüfen. In den meisten Fällen muss eine Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Diese Person ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich.

Ein Feuer = dreimal um die Erde düsen

Der Grund für die strengen Regeln ist einerseits die Sicherheit aller beteiligen Personen, andererseits aber auch der Schutz vor Feinstaub für Mensch und Natur: Die enorme Rauchentwicklung beim Verbrennen von ungeeignetem Material führt zu gesundheitsschädigenden Feinstaubemissionen, die zu Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen führen können: Beim Verbrennen eines Asthaufens von nur 200 kg werden ca. 3,6 kg Feinstaub (PM10) freigesetzt. Das entspricht der Fahrleistung eines Diesel-PKW von 115.900 km – damit kann man fast drei Mal die Erde umrunden.

Für ein möglichst umweltschonendes Abbrennen ist daher trockenes Holz, welches locker geschlichtet wird, am besten geeignet. Der Stapel sollte möglichst kurz vor dem Abbrennen errichtet werden, um keine Tiere zu gefährden, die unter dem Holz Unterschlupf finden. Abfälle und feuchtes Material gehören keinesfalls ins Osterfeuer.

-E. SCHUBERT

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