Die Einweg-Plastik-Produkte-Richtlinie wurde in österreichisches Recht umgesetzt. Darin ist ausgeführt, dass die Hersteller von Einweg-Plastikprodukten auch die Kosten für das Entsorgen von im öffentlichen Raum weggeworfenen Einweg-Plastikprodukten (Littering) übernehmen müssen – sowohl in den öffentlichen Papierkörben als auch achtlos weggeworfen. Der Österreichische Gemeindebund, der Österreichische Städtebund sowie die ARGE Abfallwirtschaftsverbände haben zwecks Eruierung der Kosten gemeinsam die „Technisches Büro HAUER Umweltwirtschaft GmbH“ beauftragt, den Aufwand für die Entsorgung von Einwegplastik-Produkten, die im öffentlichen Raum weggeworfen werden, zu erheben.
Wir ersuchen Sie daher, das Technische Büro HAUER bei der Erhebung dieser Daten zu unterstützen. Bitte leiten Sie diese Information auch an die zuständige Stelle in ihrer Stadt oder Gemeinde weiter mit dem Ersuchen, die Daten zur Verfügung zu stellen.
Um welche Daten geht es:
Mitarbeiterstunden für die Reinigung öffentlicher Flächen und das Entleeren von öffentlichen Papierkörben bzw. den gesammelten Mengen an Papierkorbinhalten und an achtlos weggeworfenem Müll sowie einige statistische Daten. Falls in ihrer Gemeinde verschiedene Organisationseinheiten eine Sammlung von Abfällen im öffentlichen Raum durchführen (z.B. Parkbetreuung), so leiten Sie den Link bzw. den Fragebogen bitte auch an diese Abteilung weiter. Gerne kann eine Gemeinde von mehreren Organisationseinheiten Fragebogen übermitteln.
Bitte benutzen Sie dazu den Fragebogen unter folgender Web-Adresse: https://de.surveymonkey.com/r/HCDJDQL bzw. alternativ den Fragebogen (Umfrage Fragebogen Littering_2023 ). Diesen bitte mitsamt allfälliger Beilagen entweder per E-mail (tbhauer@tbhauer.at) oder per Post direkt an das Technische Büro HAUER zu übermitteln.
Bitte füllen Sie den Fragebogen bis 15. Mai 2023 aus.
Bei Rückfragen und Erläuterungen melden Sie sich bitte direkt beim Büro HAUER, Tel: 02244 50201, E-Mail: tbhauer@tbhauer.at, Adresse: Friedhofstraße 48/3, 2103 Langenzersdorf
Zusätzlicher Hinweis zum Ausfüllen des Fragebogens:
Bei der Berechnung des Verwaltungsgemeinkostensatzes für die Stunden der Bauhofmitarbeiter ist die anteilige Arbeit der Gemeindeverwaltung (Amtsleiter, Bauhofleiter, Buchhaltung) zu berücksichtigen.
Dies kann zwischen 4 und 8 % betragen und sollte separat ermittelt werden.
Vielen Dank für die Unterstützung. Es geht um künftige Zahlungen an Ihre Stadt / Ihre Gemeinde
Umfrage Fragebogen Littering_2023
– REDAKTION (Quelle: Technisches Büro Hauer Umweltwirtschaft GmbH)