Rechtliche Herausforderungen
Die Gemeinden stehen vor rechtlichen Hürden bei der Bekämpfung des Problems. Die Bezirkshauptmannschaft erklärte, dass es keine rechtliche Handhabe und keine Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörde gebe. Sie wurden an die Abteilung 13 für Naturschutz verwiesen, wo sie lediglich einen Antrag auf Aufhebung des Artenschutzes stellen könnten. Die Bürokratie lässt den Gemeinden jedoch keine Zeit für langwierige Verfahren.Dringender Handlungsbedarf
Der rasante Anstieg der Wolfspopulation und die Zunahme von Vorfällen lassen den Gemeinden aus ihrer Sicht keine andere Wahl als eine Regulierung zu fordern. Die Bürgermeister betonen die Notwendigkeit klarer Richtlinien, insbesondere im Hinblick auf die Entnahme von Risikowölfen.Gemeinsame Petition für Klarheit
Die betroffenen Gemeinden Mitterberg-St. Martin, Gröbming, Öblarn, Sölk und Michaelerberg-Pruggern haben eine gemeinsame Petition gestartet, um klare Richtlinien und Sicherheit vom Land zu fordern. Sie möchten wissen, wann ein Risikowolf entfernt werden darf und wie ein Risiko definiert wird. Parallel dazu läuft eine DNA-Untersuchung, um die Faktenlage zu klären. Obwohl die medizinische Bestätigung noch aussteht, sprechen die vorliegenden Fakten deutlich für die Anwesenheit eines Wolfs in der Region.-REDAKTION


