Änderungen der gesetzlichen Vorgaben
Die Einleitung fetthaltiger Abwässer stellt in der Regel eine wasserrechtlich nicht bewilligungspflichtige Indirekteinleitung in eine wasserrechtlich bewilligte Kanalisation eines anderen dar. Hier ist die Indirekteinleiterverordnung (IEV) in Zusammenhang mit der Allgemeinen Abwasseremissionsverordnung (AAEV) anzuwenden. Als rechtliche Basis müssen die einleitenden Betriebe mit dem Kanalisationsunternehmen einen Indirekteinleitervertrag abschließen. Diese beiden Verordnungen wurden im November 2019 novelliert. Dabei wurden insbesondere für das Gastgewerbe Erleichterungen geschaffen. Durch die Novelle der AAEV wurden die Grenzwerte für die Parameter „Schwerflüchtige lipophile Stoffe“ sowie „pH-Wert“ für diese Betriebe erhöht bzw. erweitert. Andererseits wurde in der IEV für Betriebe des Gastgewerbes (Gastronomie- und Hotelbetriebe, Küchenbetriebe, aber auch z. B. Feinkostabteilungen des Lebensmittelhandels) die Möglichkeit geschaffen, anstelle von Abwasseruntersuchungen alternative Überwachungsmöglichkeiten, eine sogenannte „erleichterte Überwachung“ durchzuführen. Voraussetzung dafür ist aber, dass das Kanalisationsunternehmen dem Umstieg auf die erleichterte Überwachung zustimmt. Zudem muss auch ein Wartungsvertrag mit einer einschlägig tätigen Fachfirma abgeschlossen oder alternativ dazu eine verantwortliche qualifizierte Person der Behörde namhaft gemacht werden. Beleg für die Qualifikation dieser Person ist ein entsprechender Schulungsnachweis.ÖWAV-Regelblatt 39 gibt Hilfestellung zum Thema „Fettabscheider“
Der Arbeitsausschuss „Betriebliche Abwasser- und Abfallwirtschaft“ der Fachgruppe „Betrieblicher Umweltschutz“ im ÖWAV hat sich intensiv mit der Thematik „Fettabscheider“ beschäftigt und bereits im Jahr 2008 das ÖWAV-Regelblatt 39 „Einleitung von fetthaltigen Betriebsabwässern aus Gastronomie, Küchen und Lebensmittelverarbeitung in öffentliche Abwasseranlagen“ veröffentlicht. Dieses Regelblatt beschreibt die Mindestanforderungen, an die Abwasservorreinigung mit Fettabscheideranlagen. Gleichzeitig bietet es eine Hilfestellung für die mit solchen Anlagen befassten Bauherrn, Planer, Betreiber und Herstellerfirmen. Die Änderung der gesetzlichen Vorgaben machte eine Überarbeitung des ÖWAV-Regelblattes erforderlich. ExpertInnen von Planungsbüros, Kanalisations- und Entsorgungsunternehmen, Behörden und der Wirtschaftskammer überarbeiteten das Regelblatt im Rahmen des ÖWAV-Unterausschusses „Fettbelastete Abwässer“. Das ÖWAV-Regelblatt 39 „neu“ ist beim ÖWAV oder bei Austrian Standards erhältlich. Der ÖWAV stellt die Inhalte des überarbeiteten Regelblatts 39 in einer Seminarreihe österreichweit vor. Gestartet wird diese Reihe am 18. Mai 2021 coronabedingt mit einem ÖWAV-Webinar. Weiters wurde ein ÖWAV-Kurs entwickelt, in dem die notwendigen Kenntnisse vermittelt werden, um den ordnungsgemäßen Betrieb, die Wartung und die jährliche Überprüfung einer Fettabscheideranlage im Rahmen der erleichterten Überwachung durchführen zu können. Die ersten beiden Schulungskurse finden im Juni 2021 statt und sind bis auf wenige Restplätze bereits ausgebucht. Für Herbst 2021 sind weitere Termine in Planung.-G.GROSS, E.HABERFELLNER-VEIT
Gerhard Gross vom Amt der Burgenländischen Landesregierung ist Leiter des Unterausschusses „Fettbelastete Abwässer“ beim Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV). Elisabeth Haberfellner-Veit ist ÖWAV-Bereichsleiterin der Fachgruppe „Betrieblicher Umweltschutz“.


