- im Sozial- und Gesundheitsbereich (z. B. Medizinische Analysedienste, Orientierungs- und Beratungsdienste),
- im Bildungs- und kulturellen Bereich (z. B. Schulungsseminare, künstlerische Dienstleistungen) oder auch
- im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (z. B. Auslieferung von Schulmahlzeiten, Essen auf Rädern).
Teilen
Drucken
Was sind “besondere Dienstleistungsaufträge”?
Bei der Vergabe von Dienstleistungen empfiehlt sich für öffentliche Auftraggeber in einem ersten Schritt zu prüfen, ob möglichweise ein „besonderer Dienstleistungsauftrag“ vorliegt.
Der entscheidende Unterschied zu einem „klassischen“ Dienstleistungsauftrag liegt darin, dass für die Vergabe einer besonderen Dienstleistung – vereinfacht gesagt – nur die „Basisregelungen“ des BVergG gelten. Dies ermöglicht dem Auftraggeber einen gewissen Freiraum bei der Verfahrensgestaltung.
Doch welche Aufträge sind als „besondere Dienstleistungsaufträge“ einzuordnen? Der Gesetzgeber sieht hierfür im Anhang XVI des BVergG 2018 eine umfangreiche Auflistung jener CPV-Codes vor, die als besondere Dienstleistungsaufträge zu qualifizieren sind.
Dazu zählen – neben vielen anderen – Dienstleistungen


