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Finanzen

Sicherheit

05.07.2024

Warum immer mehr Gemeinden Betreibungen extern vergeben

Was passiert, wenn Gemeinden ein Inkassobüro beauftragen? Experten wie der Alpenländische Kreditorenverband (kurz AKV) übernehmen als unabhängige und staatlich bevorrechtete Gläubigerschutzorganisation die Forderungen der Auftraggeber im In- und Ausland und bieten einige Vorteile für Gemeinden. 

Jede Forderung wird einzeln wirtschaftlich und juristisch geprüft und unter Einbeziehung der bisher mit dem Schuldner gemachten Erfahrungen bearbeitet. Je nach Zweckmäßigkeit wird dabei außergerichtlich oder gerichtlich vorgegangen, verbunden mit der persönlichen Intervention durch die jeweilige AKV-Geschäftsstelle im Bundesland des Schuldners. Das gilt sowohl für die Forderungen gegen Unternehmen als auch gegen Private.

Des Weiteren werden auch strittige Ansprüche übernommen und rechtlich abgeklärt sowie außergerichtliche Vergleichsgespräche geführt.

Mit einer speziell entwickelten Online Plattform immer am neuesten Stand

Über die speziell entwickelte ONLINE Plattform des AKV können Sie direkt Ihre Inkassoaufträge übergeben. Und auch ONLINE rund um die Uhr auf der Website des AKV den aktuellen Stand Ihrer übergebenen Forderungen einsehen.

Der AKV übernimmt selbstverständlich auch strittige Forderungen. Dort kommt es vorerst zu einer rechtlichen Abklärung bzw. Beurteilung, gegebenenfalls wird nach Rücksprache mit dem Auftraggeber der Klageweg beschritten bzw. Vergleichsgespräche geführt.

Unnötige Kosten vermeiden

Wichtig ist dem AKV, dass Kosten für den Auftraggeber vermieden werden. Daher wird primär die außergerichtliche Betreibung und/oder der außergerichtliche Vergleich nach Rücksprache mit dem Auftraggeber versucht.

Die Bearbeitung der übergebenen Inkassofälle erfolgt ausschließlich gemäß den Richtlinien der Bundesinnung für das Inkassowesen. Dem Schuldner werden in jedem Fall die entstehenden Kosten, Spesen und Zinsen verrechnet. Für den Auftraggeber entstehen bei fristgerechter Zahlung dieser Beträge durch den Schuldner keine zusätzlichen Kosten, als weiterer Vorteil erspart sich der Aufraggeber den Verwaltungs- und Personalaufwand für die eigene Forderungsbetreibung.

Sie wollen mehr dazu wissen?
Vereinbaren sie einen Beratungstermin unter www.akv.at
Gehen Sie auf Nummer sicher und informieren Sie sich unverbindlich über eine Mitgliedschaft Ihrer Gemeinde beim Gläubigerschutzverband.
Nur 250 EUR pro Jahr:
https://www.akv.at/mitgliedschaft/gemeinden

– I.WEIPPL (Quelle: AKV, entgeltliche Einschaltung)

 

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