| Frist | Termin | Beschreibung |
| Eintragung in Wählerevidenz | 08. August 2024 | Letzter Tag für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher zur Eintragung in die Wählerevidenz |
| Auflegung der Wählerverzeichnisse | 08. August 2024 | Letzter Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse |
| Frist für Berichtigungsanträge | 08. August 2024 | Letzter Tag, an dem Berichtigungsanträge gestellt werden können |
| Wählerverzeichnis | 23. August 2024 | Richtigstellung und Abschluss der endgültigen Wählerverzeichnisse |
| Zustellung Wahlinformationen | nach Freitag, 23. August 2024 | Zustellung der amtlichen Wahlinformation in allen Gemeinden |
| Anzahl der Wahlberechtigten | nach Freitag, 23. August 2024 | Veröffentlichung der aktualisierten Zahl der wahlberechtigten Personen nach Abschluss der Wählerverzeichnisse |
| Wahlkartenausstellung | Ab 02. September 2024 | Übermittlung der Wahlkarten flächendeckend |
| Frist Wahlkartenanträge | 25. September 2024 (schriftlich)27. September 2024, 12 Uhr (mündlich) | Letztmöglicher Zeitpunkt für schriftliche bzw. mündliche Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten |
| Anzahl Wahlkarten | 27. September 2024 | Veröffentlichung der Zahl der ausgestellten Wahlkarten |
| Anzahl Wahlberechtigte | 27. September 2024 | Veröffentlichung der endgültigen Zahl der wahlberechtigten Personen |
| Wahltag | 29. September 2024 | Die letzten Wahllokale schließen um 17.00 Uhr. Bekanntgabe eines ersten vorläufigen Ergebnisses (inklusive Briefwahlstimmen, die bei örtlichen Wahlbehörden ausgewertet werden) |
| Einlangen/Abgabe von Briefwahl-Wahlkarten | Wahltag, 17 Uhr | Letztmöglicher Zeitpunkt für das rechtzeitige Einlangen bzw. Abgeben von Briefwahl-Wahlkarten bei den Bezirkswahlbehörden oder für deren Entgegennahme in Wahllokalen (nur während der dortigen Öffnungszeiten!) |
| Auswertung weiterer Briefwahlstimmen | Montag, 30. September 2024 | Auswertung weiterer Briefwahlstimmen durch die Bezirkswahlbehörden |
| Auswertung verbleibender Wahlkarten | Donnerstag, 3. Oktober 2024 | Auswertung der restlichen Briefwahlstimmen und von Wahlkartenstimmen aus „fremden“ Wahllokalen (Präsenzwahl) durch die (zuständigen) Landeswahlbehörden |
| Veröffentlichung der endgültigen Wahlergebnisse | Nach Abschluss aller Verfahren | Die endgültigen Wahlergebnisse werden nach Abschluss aller Verfahren und der Bearbeitung möglicher Beschwerden bekanntgegeben. |
– I.WEIPPL (Quelle: BMI, Entgeltliche Einschaltung)
Drucksorten: bmi.gv.at/wahlen/drucksorten


