Wollen auch Sie das Service anbieten?
Im Zuge dieser Rundfrage können sich weitere interessierte Gemeinden bis 31.12.2024 unter Angabe des Personenkreises (In-/Ausländer) sowie einer Kontaktperson an BMI-III-A-5-a-eCard@bmi.gv.at als Registrierungsstellen melden. Um das Service anbieten zu können, ist die Aufnahme in die e-card FotoregistrierungsstellenV erforderlich. Änderungswünsche zum derzeitigen Umfang können von den bereits in der Verordnung genannten Gemeinden (Registrierungsstellen) im Zuge der Rundfrage bekanntgegeben werden. Das Bundesministerium für Inneres wird für die Gemeinden wieder Schulungen anbieten, die notwendigen technischen Details (Applikation, Rollen) bekannt geben und auch für Auskünfte zur Verfügung stehen. Die jeweiligen Gemeinden, die dieses Service anbieten, werden nach Erlassung der neuen Verordnung auf der Website der Sozialversicherung chipkarte.at veröffentlicht.– REDAKTION (Quelle: BMI)


