- ORF-Haushaltsabgabe NEIN
- Autovolksbegehren: Kosten runter!
- Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!
Volksbegehren gegen Volksbegehren-Missbrauch
Das dritte in der Reihe richtet sich gegen den Missbrauch von Volksbegehren mit dem Ziel der Bereicherung. In den letzten Jahren hat die Anzahl der Volksbegehren stark zugenommen, wodurch ihre Effektivität gedimmt wird. Gerade für Gemeinden ist die Durchführung von Volksbegehren ein großer Aufwand. Auf der Webseite des BMI finden Sie eine Liste der Eintragungslokale und Öffnungszeiten in den Gemeinden. Stimmberechtigte, denen der Besuch eines Eintragungslokals wegen einer Einschränkung ihrer Mobilität (Krankheitsgründe, Altersgründe, sonstige Gründe) nicht möglich ist, können auf Wunsch von einer „mobilen Eintragungsbehörde“ besucht werden, um vor dieser die Eintragung zu tätigen. Die Gemeinden müssen innerhalb der Eintragungswoche einen Besuch der „mobilen Eintragungsbehörde“ ermöglichen. Die Online-Eintragung für die drei genannten Volksbegehren ist über das BürgerPortal möglich. Online kann eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (31. März bis 7. April 2025), 20:00 Uhr, durchgeführt werden.-REDAKTION
Weitere Informationen auf der Webseite des BMI Volksbegehren: ORF-Haushaltsabgabe NEIN Autovolksbegehren: Kosten runter! Volksbegehren: Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung


