Künftig bekommen die Gemeinden leichter Förderzuschüsse aus den KIP-Mitteln überwiesen. Weder Eigenmittel noch Verwendungszwecke werden in Zukunft notwendig sein, um an die Mittel zu kommen.
Investitionsmotor in Gemeinden zünden
Am Montag hat der Österreichische Gemeindebund gemeinsam mit Finanzminister Markus Marterbauer, Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl und Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger über weitere Details zur Direktauszahlung der KIP-Mittel im Rahmen einer Pressekonferenz informiert.
Die Bundesregierung hat sich mit dem Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund darauf geeinigt, dass die bisherigen noch nicht ausbezahlten Zweckzuschüsse (KIG 2020, 2023 und 2025 sowie Mittel „Digitaler Übergang“) in Finanzzuweisungen für Investitionen umgewandelt werden sollen.
Insgesamt geht es um 881 Millionen Euro in folgenden Tranchen:
- Auszahlungstermin Ende Oktober 2025: 211 Millionen Euro
- Auszahlungstermin Jänner 2026: 320 Millionen Euro
- Auszahlungstermin Jänner 2027: 290,8 Millionen Euro
- Auszahlungstermin Jänner 2028: 60 Millionen Euro
Wichtig: Es gibt keine Ko-Finanzierung und auch keine Berichtsvorschriften an die Buchhaltungsagentur des Bundes mehr.
Was bedeutet dies nun für Ihre Gemeinde?Â
- Es wird zukünftig kein Antrag mehr notwendig sein – die Mittel werden direkt ausbezahlt und es gibt auch keine Abrechnung mehr über die Buchhaltungsagentur.
- Weiters gibt es keine Einschränkung mehr bei den Investitionsarten – kein Katalog an Verwendungszwecken mehr. Die Gemeinden können nun selbst über konkrete Investitionen entscheiden.
- Es sind keine Eigenmittel mehr erforderlich.
- Die erste Auszahlung erfolgt Ende Oktober 2025 und dann jeweils im Jänner (2026, 2027 und 2028) Details siehe Liste des BMF
Was bekommt meine Gemeinde?Â
- Auf der Homepage des Finanzministeriums finden Sie eine Liste mit den Details zu den Finanzzuweisungen und die genauen Beträge für Ihre Gemeinde.
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