Was regelt das Barrierefreiheitsgesetz?
Das BaFG setzt EU-Vorgaben zur Barrierefreiheit im österreichischen Recht um und legt verbindliche Anforderungen zur Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen fest. Betroffen sind unter anderem:- Hardwaresysteme (z.B. Computer und Notebooks)
- Mobiltelefone
- interaktive Fernseher
- elektronische Kommunikationsdienste (z.B. Internet- und Videotelefonie)
- audiovisuelle Mediendienste (z.B. Websites)
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
Unterstützung durch das BBG-Portfolio für digitale Barrierefreiheit
Die Rahmenvereinbarungen der BBG unterstützen Sie dabei, digitale Barrierefreiheit konsequent umzusetzen und bestehende Hürden abzubauen – sei es durch Beratung, Tests mit Betroffenen oder technische Anpassungen. Die Leistungen im Überblick:- Entwicklung barrierefreier Websites und Apps (gemäß WCAG 2.1)
- barrierefreie Dokumente und Formulare (z. B. PDF/UA-konform)
- Analyse und Optimierung bestehender digitaler Inhalte
- Informationen in Einfacher und Leichter Sprache
- Gebärdensprachdolmetschen
Jetzt informieren!
Entdecken Sie jetzt die neue BBG-Themenwelt „Digitale Barrierefreiheit“ und profitieren Sie von den Angeboten im BBG-Portfolio. Mehr Informationen und Kontakt: Digitale Barrierefreiheit | Bundesbeschaffung GmbH– I.WEIPPL (Quelle: BBG, Entgeltliche Einschaltung)


