Was wird gefördert?
Gefördert werden in erster Linie die Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für den Rad- und Fußverkehr. Darüber hinaus können Maßnahmen auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene, wie beispielsweise die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Gemeinde-, Betriebs- und Rufbusse, Anrufsammeltaxis und Shuttle-Verkehr gefördert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung von Maßnahmen zur Transportrationalisierung. Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus. Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen bzw. Kosten:- Radwege
- Fußverkehrsinfrastruktur
- Regionale Radnetzausbauprogramme und Radschnellverbindungen
- Radabstellanlagen
- Errichtung bedarfsorientierter Mobilitätslösungen
- Umstellung des Transportsystems vom LKW auf Förderbänder
- Umsetzung eines Carsharing Modellen oder Mitfahrbörsen
- Bewusstseinsbildende Maßnahmen
-REDAKTION
Leitfaden zum Download Förderungen für Mobilitätsmanagement Förderungen für Radabstellanlagen


