Berichtspflicht über KIG-Mittel
Ebenfalls unter diesem Link abrufbar ist ein Rundschreiben des BMF mit den Details zur nunmehrigen Berichtspflicht gemäß KIG 2023 und KIG 2025 (Bericht an den Gemeinderat, Veröffentlichung auf Homepage der Gemeinde und Information an das Land, dass die Mittelverwendung veröffentlicht wurde), die das bisherige aufwändige Regime von Antragstellung, Nachweis und Abrechnung etc. ersetzt. Erstmals hat diese Berichterstattung über die Verwendung der KIG-Mittel bis Ende 2026 zu erfolgen.-REDAKTION
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