ViDA ist eine Richtlinie der EU, die unter anderem eine neue Art von Reporting (transaktionsbezogenes Echtzeit-Reporting basierend auf strukturierten Rechnungen) regelt.
Wer ist von ViDA betroffen? Auswirkungen auf Gemeinden
Diese Richtlinie muss ins nationale Recht übernommen werden und beinhaltet, dass Unternehmer, die grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen in der EU erbringen, strukturierte Rechnungen legen und an die Finanzverwaltung reporten müssen. ViDA sieht eine Verpflichtung zur Umsetzung bis spätestens 1.7.2030 vor; die Mitgliedsländer können diese Regelungen auch für nationale Umsätze vorsehen. Aktuell wird erwartet, dass Österreich dies bis 2030 auch vornimmt.
Da Gemeinden regelmäßig von Unternehmern Waren einkaufen oder Leistungen beziehen sowie an Unternehmer Rechnungen ausstellen – zum Beispiel bei der Abwasserversorgung oder im Kindergarten – sind diese ebenfalls betroffen!
Abschied von der PDF-Rechnung: Neue Anforderungen an den Datenaustausch
ViDA wird den Umgang mit Rechnungen stark verändern. In dem Zusammenhang werden Rechnungen zukünftig nicht mehr von Unternehmern an Unternehmer als PDF per E-Mail versendet, sondern müssen in einem strukturierten Datenformat übermittelt werden.
Unter ViDA ist ab 1.7.2030 ebenfalls ein Echtzeit-Reporting der grenzüberschreitenden Ausgangsrechnungen (innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftliche Leistungen) von Unternehmern an Unternehmer an die Finanzverwaltung zu tätigen. Dies ersetzt die bisherige Zusammenfassende Meldung. Das Reporting von Eingangsrechnungen kann vom Mitgliedsland abhängig optional eingeführt werden. Die Daten müssen vom Unternehmer innerhalb weniger Tage an das Finanzamt übermittelt werden.
Jetzt vorbereiten: Warum rechtzeitiges Handeln entscheidend ist
Welche Auswirkungen die Einführung von ViDA konkret auf Gemeinden hat, zeigt die zweite Folge der Reihe „Die Schönhaus‑Protokolle – Impulse für eine starke Gemeinde“. Lesen Sie die neue Ausgabe und entdecken Sie praxisnahe Informationen zur Umsetzung von ViDA.


