Fußball-WM 2026: Das müssen Gemeinden bei Public Viewing beachten!

Die Fußball-WM ist bereits in vollem Gange und trotz der oft ungelegenen Spielzeiten werden vielerorts Public Viewing Events organisiert. Was müssen Gemeinden bei solchen Veranstaltungen beachten? Kommunalnet hat recherchiert:

Kommerziell oder nicht-kommerziell?

Der ORF unterscheidet zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Public Viewings. Kommerziell sind Veranstaltungen insbesondere dann, wenn Eintritt verlangt wird, Sponsoring eingebunden ist oder Speisen und Getränke verkauft werden. Für solche Veranstaltungen ist grundsätzlich eine FIFA-Lizenz erforderlich, die in Österreich über den ORF abgewickelt wird.

Auch Gemeinden müssen lokale Genehmigungen einholen

Unabhängig von allfälligen FIFA-Rechten bleibt der Veranstalter – also auch eine Gemeinde – für sämtliche behördlichen Genehmigungen verantwortlich. Dazu zählen etwa Veranstaltungsbewilligungen, Sicherheitskonzepte, Brandschutzauflagen oder verkehrsrechtliche Maßnahmen.

FIFA-Logos und WM-Branding sind tabu

Besondere Vorsicht gilt bei der Bewerbung:

  • FIFA-Logos und offizielle WM-Marken dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden.
  • Die Veranstaltung darf nicht als „offizielle FIFA-WM-Veranstaltung“ dargestellt werden.
  • Sponsoren dürfen nicht den Eindruck erwecken, offizielle FIFA-Partner zu sein.

Das TV-Signal darf nicht verändert werden

Das Signal von ORF oder ServusTV muss unverändert gezeigt werden:

  • keine zusätzlichen Grafiken,
  • keine Werbeeinblendungen,
  • keine Laufbänder,
  • keine Überlagerungen auf dem Bild.

„Clean Area“ rund um die Leinwand

Im Umkreis von drei Metern rund um Bildschirm oder Leinwand darf grundsätzlich keine Werbung angebracht werden (Ausnahmen gelten nur für offizielle FIFA-Partner und Broadcaster). Das ist insbesondere für Gemeindeplätze mit Sponsorentransparenten relevant.

Wiederholungen von Nachtspielen möglich

Da viele WM-Spiele aufgrund der Zeitverschiebung erst spät in der Nacht stattfinden, erlaubt der ORF bei ausgewählten Partien, die nach 22 Uhr MEZ beginnen, öffentliche Wiederholungen zu bestimmten Zeitfenstern. Das kann für Gemeinden eine interessante Alternative zu nächtlichen Veranstaltungen sein.

Von: REDAKTION

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