Hakenkreuz-Schmiererei auf Ortstafel: Vorsicht beim Teilen von Fotos

In der Gemeinde Haidershofen in Niederösterreich kam es in den vergangenen Tagen zu mehreren Fällen von Vandalismus. Unbekannte beschmierten unter anderem Verkehrsschilder mit obszönen Zeichnungen. Besonders schwer wiegt jedoch ein Vorfall, bei dem auf einem Ortschild ein Hakenkreuz angebracht wurde.

Bürgermeister Michael Strasser reagierte mit deutlichen Worten und veröffentlichte ein empörtes Posting in den sozialen Medien: „Jetzt ist Schluss mit lustig – das ist kein Lausbubenstreich mehr!“

Laut Strasser hätten sich derartige Vorfälle zuletzt gehäuft. „Solche Handlungen sind keine harmlosen Streiche, sondern Sachbeschädigung und verursachen Kosten, die letztlich von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Darüber hinaus wurden auch Symbole beziehungsweise Darstellungen angebracht, die den Verdacht einer strafrechtlich relevanten Wiederbetätigung begründen können.“

Die Gemeinde erstattete Anzeige gegen Unbekannt und ersuchte die Bevölkerung um Hinweise auf die Täter.

Polizei ermittelt

Kleinere Schmierereien durch Jugendliche habe es immer wieder gegeben. Auch ein NS-Symbol sei vor einigen Jahren bereits einmal aufgetaucht, allerdings liege dieser Vorfall schon längere Zeit zurück. Die Polizei hat die Ermittlungen bereits aufgenommen. Für Bürgermeister Strasser steht fest: „Die Täter sollten auf jeden Fall die Konsequenzen ihres Handelns tragen.“

Warnung wegen des geteilten Fotos

Nach Veröffentlichung des Facebook-Postings wurde der Bürgermeister von einer Gemeindebürgerin darauf hingewiesen, dass unter Umständen auch das Teilen von Bildern mit NS-Symbolen strafrechtlich relevant sein könnte. Patrizia Leutgeb ist Juristin beim Niederösterreichischen Gemeindebund und hat den Fall überprüft. Sie kommt zum folgenden Schluss:

Grundsätzlich verfolgte die Weiterverbreitung des Bildes im gegenständlichen Fall einen Aufklärungs- bzw. Dokumentations- und Ausforschungszweck. Es kann aber dennoch problematisch werden, wenn derartige Bilder ohne entsprechenden Kontext weiterverbreitet werden, etwa in WhatsApp-Gruppen oder anderen sozialen Netzwerken. Werden sie dort heruntergeladen und ohne Einordnung weiterverbreitet, könnte dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Im Zweifel lieber nicht teilen

Die Juristin empfiehlt deshalb generell einen sorgfältigen Umgang mit derartigen Bildern. Im Zweifel sei Zurückhaltung bei der Verbreitung angebracht. Es sollte daher bei derartigen Vorfällen, die Verunstaltung lediglich beschrieben und nicht mittels Bild zur Schau gestellt werden. Eine Anzeige bei der Polizei ist hierbei das einzige, wenn auch nicht immer wirksame, probate Mittel. Entscheidend bei der Beurteilung, ob jemand sich im Sinne des § 3g Verbotsgesetz 1947 betätigt hat, ist die Frage, ob die Person sich vorsätzlich im nationalsozialistischen Sinn wiederbetätigt hat oder nicht. Für die Annahme des Verbrechens nach § 3g Verbotsgesetz bedarf es eines Vorsatzes, sich nationalsozialistisch im Sinne des Gesetzes zu betätigen oder in Österreich ein nationalsozialistisches Regime zu erschaffen. Der Täter muss jedoch nicht mit Absicht oder wissentlich handeln. Es genügt, wenn er es ernsthaft für möglich hält und sich damit abfand, dass er sich im nationalsozialistischen Sinne nach dem Gesetz betätigt hat. Dieser Vorsatz lag im gegenständlichen Fall natürlich nicht vor, dennoch ist auch in solchen Fällen und gerade auch im Hinblick auf KI-generierte Bilder Vorsicht geboten. Es könnte das gepostete Bild missbräuchlich verwendet und in einem anderen Kontext dargestellt werden.

Was können Gemeinden gegen Vandalismus tun?

Michael Strasser setzt seit Jahren auf die Verantwortung der Bevölkerung: „Mein Weg war es immer, durch das Aufmerksam-Machen in der Bevölkerung eine Welle der Empörung auszulösen. Das bewirkt, dass die Menschen darüber sprechen und Eltern mit ihren Kindern das Gespräch suchen. Es ist besser, darüber zu reden, als still zu schweigen.“ In vielen Fällen sei den Bürgerinnen und Bürgern nämlich gar nicht bewusst, welche Kosten solche Schäden verursachen.

Gerade bei strafrechtlich relevanten Taten lautet sein daher sein Fazit: „Nicht darüber zu reden und die Schäden einfach zu beseitigen, ist keine Option.“

Von: Eva Schubert

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