Energiewende kommunal gestalten und größer denken

Mit den neu geschaffenen Gesetzen im Energierecht, dem ElWG (Elektrizitätswirtschaftsgesetz) und dem EABG (Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz), erhalten Gemeinden weiterentwickelte und neue Instrumente, um Energiekosten zu senken, neue Einnahmen zu schaffen und Bürger:innen einzubinden. Diese Spielräume sollten frühzeitig und strukturiert genutzt werden.

Viele Gemeinden bekommen derzeit Anfragen für Freiflächen‑PV und/oder Windparks im Gemeindegebiet und planen zugleich selbst den Ausbau der Bürgerenergie in der Gemeinde. Ziel ist immer öfter ein integrierter Ansatz, der P2P-Handel (Peer-to-Peer-Handel), Eigenversorgungsanlage und Energiegemeinschaften sinnvoll verbindet. Die neue Folge der Reihe „Die Schönhaus‑Protokolle – Impulse für eine starke Gemeinde“  greift diese Situation anhand eines praxisnahen Beispiels auf.

Zwei neue Gesetze im Energierecht bringen wesentliche Neuerungen

  • Mit dem neuen ElWG wurde der Anwendungsbereich für Bürgerenergie erweitert. Mit P2P-Handel und Eigenversorgungsanlagen ist das Teilen von Strom nunmehr einfacher möglich. Es muss nicht mehr unbedingt eine Energiegemeinschaft gegründet werden, um von reduzierten Netzentgelten zu profitieren.
  • Die durch das EABG neu geschaffene Energiewendebeteiligung ermöglicht eine finanzielle Teilhabe an Erneuerbare-Energien-Projekten im Gemeindegebiet.

Größer denken erhöht die Wirkung

In den meisten Gemeinden sind Energiegemeinschaften bereits erfolgreich in Betrieb. Jetzt gilt es, ergänzend dazu die neuen rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Für den Eigenverbrauch können Eigenversorgungsanlagen genutzt werden, um ebenfalls von den Vergünstigungen bei den Netzgebühren zu profitieren. Zwischen unterschiedlichen Personen kann der neue P2P-Handel eingeführt werden. Speicherlösungen können den Eigenverbrauch weiter optimieren. Ziel ist also, die neuen Möglichkeiten bestmöglich zu kombinieren.

Durch die Energiewendebeteiligung können Gemeinden neue Einnahmen schaffen und etwa Entgelte für die Umwidmung von Flächen oder die Bereitstellung von Grundstücken der Gemeinde erhalten.

Fazit: Rechtssicherheit und Akzeptanz sind zentral

Wer die verschiedenen Formen der Bürgerenergie und die Teilhabe an Projekten im Gemeindegebiet durch die neue Energiewendebeteiligung kombiniert, senkt Energiekosten, schafft neue Einnahmen und erhöht die Akzeptanz in der Bevölkerung. Die aktuelle Folge der „Schönhaus‑Protokolle – Impulse für eine starke Gemeinde“ zeigt kompakt, wie Gemeinden die neuen rechtlichen Grundlagen, ElWG und EABG, wirksam einsetzen.

Von: I.WEIPPL (Quelle: KPMG, Entgeltliche Einschaltung)

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