Das Vermessungsgesetz legt fest, dass die Einnahmen aus dem Adressregister, nach Abzug des laufenden Aufwandes für den Betrieb des Adressregisters, den Gemeinden und Städten anteilsmäßig als Abgeltung ihres Aufwandes zu überweisen sind. Ausschlaggebend für den Aufteilungsschlüssel ist die Anzahl der im Adressregister zum 31. Dezember 2024 enthaltenen Adressen.
Die Datenabgabe aus dem Adressregister erfolgt durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Kommunalnet übernimmt die Überweisung der vom BEV vorgegebenen Beträge an die Gemeinden und Städte.
Auszahlungssumme: Kommunalnet-Werkzeug „BEV“
Im Kommunalnet Werkzeug „BEV“ finden Sie den Betrag, den Kommunalnet am 08.09.2026 im Auftrag des BEV an Ihre Gemeinde überwiesen hat.
Sollten Sie die Anwendung nicht bei Ihren Werkzeugen finden, kann sie Ihr Gemeinde-Admin in der Kommunalnet Benutzerverwaltung für Sie freischalten. Bei weiteren Fragen schicken Sie uns bitte eine E-Mail an buchhaltung@kommunalnet.at.


