In der Kolumne zum Datenschutz haben wir die Kennzeichnungspflicht für August 2026 angekündigt. Jetzt ist sie da, und es lohnt sich, genauer hinzuschauen. Die Antwort auf die Frage des Gemeinderats lautet nämlich in den meisten Fällen: Nein, müssen sie nicht. Aber die Gründe dafür sollte man kennen, sonst macht man beim nächsten Mal doch etwas falsch.
Zwei Pflichten, zwei Adressaten
Die KI-Verordnung der EU unterscheidet in Artikel 50 zwischen zwei Gruppen.
Die erste Gruppe sind die Anbieter, also OpenAI, Anthropic, Google, Microsoft, Mistral und die anderen, die KI-Modelle betreiben. Sie müssen seit 2. August 2026 dafür sorgen, dass ihre Systeme Text, Bilder, Audio und Video in maschinenlesbarer Form markieren, sodass sich nachträglich erkennen lässt: Das hat eine KI erzeugt. Rund 190 Organisationen haben dazu im Juli einen Verhaltenskodex unterzeichnet, darunter alle großen Anbieter.
Die zweite Gruppe sind die Anwender, und da sitzen Sie. Für Anwender ist die Pflicht deutlich enger gefasst, als es in vielen Schlagzeilen klingt. Gekennzeichnet werden müssen Deepfakes, also täuschend echte KI-Bilder, Videos oder Stimmen von realen Personen, Orten oder Ereignissen. Und gekennzeichnet werden müssen KI-Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Das klingt zunächst so, als wäre die Gemeindezeitung voll betroffen. Aber genau hier steht die entscheidende Ausnahme:
Ein Detail ist dabei wichtig: Die Prüfung muss eine echte sein. Die Kommission sagt in ihren Leitlinien klar, dass Rechtschreibkorrektur oder ein bloßes Abnicken nicht zählen. Wer den Text prüft, muss vom Thema etwas verstehen und ihn ändern oder ablehnen können.
Der Umkehrschluss gilt genauso: Wer KI-Texte ungeprüft auf die Gemeinde-Website stellt, hatte bisher ein Qualitätsproblem und hat jetzt zusätzlich ein Kennzeichnungsproblem.
Was ein Wasserzeichen im Text überhaupt ist
Anthropic hat im August angekündigt, dass alle neuen Claude-Modelle ein Wasserzeichen in jeden erzeugten Text einbauen. Google macht das bei seinem Modell Gemini schon seit 2024, mit genau dem Verfahren, das Anthropic jetzt übernommen hat. OpenAI hatte eine eigene Technik übrigens ebenfalls schon 2024 fertig in der Schublade, hat sie aber damals nicht ausgerollt, unter anderem aus Sorge, Nutzer zu verlieren. Nach derzeitigem Stand markiert ChatGPT Bilder, aber noch keine Texte.
Die EU-Pflicht zur Kennzeichnung gilt seit August für alle Anbieter, die in Europa tätig sind, ob sie den Kodex unterzeichnet haben oder nicht. Sie schreibt dabei kein bestimmtes Verfahren vor, sondern nur eine maschinenlesbare Markierung. Für reinen Text bleibt in der Praxis aber kaum etwas anderes als ein Wasserzeichen übrig, weil sich an kopierten Text keine Metadaten anhängen lassen.
Wie steckt man ein unsichtbares Wasserzeichen in einen Text, ohne ihn zu verändern?
Ein Sprachmodell schreibt Wort für Wort, und an vielen Stellen sind mehrere Wörter gleich gut. „Der Himmel war heute grau und …“ Ob als Nächstes „bewölkt“ oder „trüb“ kommt, ist für den Sinn egal. An solchen Stellen wirft das Modell im Normalfall eine Münze. Beim Wasserzeichen wird die Münze durch ein geheimes Muster ersetzt, das nur der Anbieter kennt. Der Text liest sich exakt gleich, es gibt keine versteckten Zeichen und nichts, was man sehen könnte. Aber wer das Muster kennt, kann über einen längeren Text hinweg statistisch prüfen, ob die Wortwahl dazu passt.
Ein Vergleich aus dem Gemeindealltag: Stellen Sie sich vor, im Bauamt werden Akten nach einem Zufallsprinzip zur Stichprobe gezogen. Statt zu würfeln, nimmt der Sachbearbeiter heimlich die Ziffern seiner Handynummer als Reihenfolge. Für alle anderen sehen die Stichproben zufällig aus. Wer die Nummer kennt, sieht nach zehn Akten, dass hier jemand mit System gearbeitet hat.
Wichtig für die Praxis: Das Wasserzeichen greift nur dort, wo das Modell eine freie Wahl hat. Bei Zahlen, Fakten, Gesetzeszitaten oder Programmcode gibt es wenig zu wählen, also auch kaum Wasserzeichen. Und wer einen selbst geschriebenen Text nur von der KI Korrektur lesen lässt, hinterlässt kaum Spuren, weil die meisten Wörter ja vom Menschen stammen.
Was das Wasserzeichen kann und was nicht
Das Wasserzeichen wird in den nächsten Monaten gern als mehr verkauft werden, als es ist. Deshalb die Grenzen gleich vorweg.
Es sagt nur: „Wahrscheinlich war Claude an diesem Text beteiligt.“ Es sagt nicht, ob ein Mensch den Text geschrieben hat, und es sagt nicht, ob eine andere KI ihn geschrieben hat. Jeder Anbieter hat sein eigenes Muster, und die Muster kennen sich gegenseitig nicht. Bei kurzen Texten funktioniert die Prüfung schlecht, weil zu wenige Wortentscheidungen zusammenkommen. Wer einen KI-Text gründlich umschreibt, entfernt das Wasserzeichen. Man kann dann allerdings mit Recht fragen, ob es überhaupt noch ein KI-Text ist.
Was das Wasserzeichen nicht enthält: irgendeine Spur zu Ihnen. Es steckt keine Nutzerkennung darin und kein Chatverlauf. Der Anbieter kann erkennen, dass sein Modell beteiligt war, aber nicht, wer es bedient hat.
Die Prüfung ist außerdem nicht für jedermann verfügbar. Anthropic stellt die Erkennung derzeit nur berechtigten Stellen zur Verfügung, etwa Behörden, Medien, Faktencheckern und Forschungseinrichtungen. Eine Gemeinde, die eine Bürgeranfrage bekommt und wissen will, ob ChatGPT sie geschrieben hat, kann das also nicht einfach nachschauen. Sie sollte es auch nicht wollen. Eine Anfrage ist eine Anfrage, egal wer beim Formulieren geholfen hat. Das gilt für Bürger genauso wie für das Amt.
Ein Wort noch zu den sogenannten KI-Detektoren, die seit Jahren im Umlauf sind und behaupten, KI-Texte zu erkennen. Die haben mit dem Wasserzeichen nichts zu tun. Sie raten anhand von Stilmerkmalen, und sie raten oft falsch. Wer in der Gemeinde jemals versucht ist, eine Stellungnahme oder Bewerbung durch so ein Tool zu jagen: lassen Sie es.
Bilder sind ein anderes Kapitel
Bei Bildern funktioniert die Markierung anders. Erzeugt Claude eine Bilddatei, wird ein signierter Vermerk in die Metadaten geschrieben, nach dem offenen Standard C2PA, den auch Kamerahersteller und Bildbearbeitungsprogramme nutzen. Der Vermerk sagt: „Diese Datei wurde mit Claude erzeugt oder bearbeitet.“ Er verschwindet allerdings, sobald jemand das Bild neu speichert, umwandelt oder einen Screenshot macht. Ein Netz, keine Mauer.
Für die Gemeinde heißt das umgekehrt: Wer für die Gemeindezeitung ein KI-Bild vom „neuen Spielplatz“ erzeugt, das aussieht wie ein Foto, sollte es kennzeichnen. Das Wasserzeichen verrät es zwar nicht, aber ein realistisches KI-Bild eines echten Ortes ist genau das, was die Verordnung als Deepfake fasst. Eine kleine Bildunterschrift „Visualisierung, KI-generiert“ reicht. Bei erkennbaren Illustrationen und Symbolgrafiken ist das nicht nötig, weil ein gezeichnetes Icon niemand für ein Foto hält.
Was Sie konkret tun sollten
In unseren Workshops mit Gemeinden sehen wir, dass die Verunsicherung meist größer ist als das tatsächliche Problem. Mehr als drei Dinge braucht es in der Regel nicht.
- Halten Sie fest, wer für welche Veröffentlichung redaktionell verantwortlich ist. Bei der Gemeindezeitung steht das im Impressum, bei der Website und den Social-Media-Kanälen oft nicht. Ein Satz in einer internen Regelung reicht und erfüllt zugleich die Ausnahme der Kennzeichnungspflicht.
- Behalten Sie die Regel „KI schreibt den Entwurf, ein Mensch gibt frei“ bei. Sie war schon vor August richtig. Jetzt ist sie auch rechtlich der Unterschied zwischen kennzeichnungspflichtig und nicht.
- Legen Sie für KI-Bilder eine einfache Linie fest. Sieht es aus wie ein Foto von etwas Echtem, kommt ein Hinweis darunter. Sieht es aus wie eine Grafik, nicht.
- Falls Ihre Gemeinde einen Chatbot auf der Website betreibt: Der Bot muss von Anfang an klar zu erkennen geben, dass er eine KI ist. Diese Pflicht trifft den Anbieter des Chatbots, nicht die Gemeinde. Prüfen Sie trotzdem, ob der Hinweis tatsächlich da ist. Meist ist es ein Satz im Begrüßungstext.
Bei Zweifelsfragen ist in Österreich die KI-Servicestelle der RTR der richtige Ansprechpartner.
Kleine Hausaufgabe für Sie
Nehmen Sie die letzte Ausgabe Ihrer Gemeindezeitung oder die letzten fünf Beiträge auf Ihrer Website zur Hand. Zwei Fragen: Steht irgendwo, wer redaktionell verantwortlich ist? Und ist ein Bild dabei, das mit KI erzeugt wurde und wie ein Foto wirkt? Wenn Sie beide Fragen zufriedenstellend beantworten können, sind Sie durch. Falls nicht, ist das die Aufgabe für diese Woche.
KI Kompakt
| Kennzeichnungspflicht (Art. 50 KI-Verordnung, seit 2. August 2026): | Zwei getrennte Pflichten. Anbieter (OpenAI, Anthropic, Google usw.) müssen KI-Inhalte technisch markieren. Anwender wie Gemeinden müssen kennzeichnen: (a) Deepfakes, also täuschend echte KI-Bilder, Videos oder Stimmen, und (b) KI-Texte, die zur Information der Öffentlichkeit veröffentlicht werden. Ausnahme bei (b): Ein Mensch hat den Text inhaltlich geprüft (Rechtschreibkorrektur zählt nicht) und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung. Für sorgfältig arbeitende Gemeinden ändert sich damit praktisch nichts. |
| Wasserzeichen im Text: | Das Modell wählt an Stellen, wo mehrere Wörter gleich gut passen, nach einem geheimen Muster statt per Zufall. Der Text sieht identisch aus, enthält keine versteckten Zeichen und keine Nutzerdaten. Wer das Muster kennt, kann bei längeren Texten statistisch prüfen, ob dieser Anbieter beteiligt war. Google markiert Gemini-Texte seit 2024 (Verfahren: SynthID-Text), Claude-Modelle ab August 2026 mit demselben Verfahren; ältere Modelle müssen bis 2. Dezember 2026 nachziehen. |
| Grenzen von Wasserzeichen: | Funktioniert nicht bei kurzen Texten, kaum bei Fakten, Zahlen und Code, kaum bei bloßem Korrekturlesen. Verschwindet bei gründlichem Umschreiben. Erkennt nur den eigenen Anbieter, nicht „KI allgemein“ und nicht „Mensch“. Die Prüfung ist derzeit nur für Behörden, Medien, Faktenchecker, Forschung und Bildung zugänglich, nicht für die breite Öffentlichkeit. |
| KI-Detektoren | (Tools, die KI-Texte am Stil erkennen wollen) KI-Detektoren sind etwas anderes und unzuverlässig. Nicht für Bewerbungen, Stellungnahmen oder Bürgeranfragen einsetzen. |
| Bilder | Werden per signiertem Metadaten-Vermerk (Standard C2PA) markiert. Der Vermerk geht beim Neuspeichern oder Screenshot verloren. Realistisch wirkende KI-Bilder echter Orte oder Personen in der Gemeindezeitung selbst kennzeichnen („Visualisierung, KI-generiert“). Erkennbare Grafiken und Icons: nicht nötig. |
| Chatbots | Chatbots auf der Gemeinde-Website müssen sich von der ersten Interaktion an als KI zu erkennen geben (Anbieterpflicht, ebenfalls seit August 2026). |
| Ansprechpartner in Österreich: | KI-Servicestelle der RTR, dort auch eine Übersicht zu den Transparenzpflichten. Kurzfassung für Betriebe auf usp.gv.at. |



