Bürgermeister verbietet Wäsche aufhängen

Eine kuriose Ankündigung des Bürgermeisters erhitzt derzeit die Gemüter der Bewohnerinnen und Bewohner einer kleinen Gemeinde in Frankreich.

„Wir sind hier nicht in Neapel“, so Bürgermeister Rémi Berthoux, der künftig verbieten will, dass die Bewohner von Thizy-les-Bourgs ihre Wäsche von der Straße aus sichtbar aufhängen. Der Erlass soll im ganzen Gemeindegebiet gelten. Der Grund: Das Ortsbild soll aufgewertet werden. Für ein attraktives Erscheinungsbild ist manchen die Wäsche auf Balkonen und Fenstern ein Dorn im Auge.

Wer sich nicht an das Verbot hält, dem droht eine Strafe. Deren Ausmaß ist noch nicht bekannt. Die Ankündigung stößt vielen sauer auf – immerhin sind vor allem Wohnungen ohne Balkon oder Garten betroffen, die auch so schon Platzmangel haben. Der Bürgermeister unterstreicht, dass er damit keine bestimmten Viertel oder Bevölkerungsgruppen stigmatisieren wollte.

Wäsche aufhängen als kulturelles Merkmal

Die Wäsche, die zum Trocknen über die engen Gassen gespannt wird – ein jeder kennt den Anblick aus Italien. Aber auch in Dalmatien und Istrien ist die Praxis verbreitet. Das kommt von der römischen Vergangenheit. Abbildungen aus Pompeji, Neapel und Venedig aus der Zeit des Römischen Reichs belegen das. Früher waren die Wäscheleinen sozusagen die „sozialen Netzwerke“, weil unter Nachbarn von einem Fenster zum anderen Neuigkeiten ausgetauscht wurden.

Allerdings ist das „Tiramolla“, wie das Aufhängen der Wäsche auf den Leinen genannt wird, in vielen Altstädten mittlerweile verboten. In Österreich gibt es kein generelles Verbot gegen das Trocknen von Wäsche auf dem eigenen Balkon. Bewohner sollten allerdings auf Vereinbarungen in Mietverträgen, die Hausordnung und das äußere Erscheinungsbild achten.

Von: Redaktion (Quelle: oe24.at; ORF Kärnten)

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