Raserin klagt Tempo-Limit: Jetzt gilt im Ortsgebiet Tempo 100

Eine Autofahrerin raste mit knapp 90 km/h durch das Ortsgebiet von Schladming, musste den Führerschein abgeben und erhob Einspruch gegen die Verordnung für das Tempolimit. Die Verordnung wurde aufgehoben, der Bürgermeister spricht von einem „Skandal“.

In einem beispiellosen Rechtsstreit wurde vor kurzem die Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h auf zwei Straßen in Schladming aufgehoben. Weil es sich um Landesstraßen handelt, ist die Strecke im Ortsgebiet nun rein theoretisch eine Freilandstraße mit Tempo 100. Doch wie ist es dazu gekommen?

Raserin geht vor Gericht und gewinnt

Im April 2026 fuhr eine einheimische Autofahrerin mit 86 km/h in das Ortsgebiet von Schladming. Nachdem die junge Frau von der Polizei angehalten wurde, sollte sie eine Strafe zahlen und ihren Führerschein abgeben. Soweit so gut. Doch es kam anders: Die Frau konsultierte ihren Anwalt, der beim Landesverwaltungsgericht Einspruch gegen die Tempo-40-Verordnung erhob. Das Gericht veranlasste eine Prüfung beim Verfassungsgerichtshof, der wiederum befand, dass die Verordnung „gesetzeswidrig“ sei. Der Grund: Die Verordnung, die aus den 1980er Jahren stammt, wurde nicht „ortsüblich verlautbart“ – also im Amtsblatt veröffentlicht. Mehr noch: Auch die Ortstafeln seien nicht wie angeführt aufgestellt worden, sondern wenige Meter weiter entfernt. Zuständig ist – da es sich um eine Landesstraße handelt – in beiden Fällen die Bezirkshauptmannschaft.

„Es ist ein Skandal“

Und so wurden beide Verordnungen – jene über das Tempolimit und jene über die Ortstafeln – aufgrund eines Formalfehlers aufgehoben. Bürgermeister Hermann Trinker ist entsetzt: „Der 40er war hier absolut berechtigt“. Immerhin handelt es sich um ein Wohngebiet mit Bushaltestellen und mehreren Ein- und Ausfahrten. Für den Schladminger Ortschef ist aber eine Tatsache noch viel gravierender: „Es ist ein Skandal, dass aus Mangel an Eigenverantwortung öffentliche Verordnungen angezweifelt und angefochten werden“, so Trinker. Die Regeln seien nicht aus Jux und Tollerei aufgestellt worden, ergänzt er: „Unser Zusammenleben basiert auf Regeln, an die sich jeder halten muss.“ Alles andere sei völlig verantwortungslos.

Die Gemeinde Schladming hofft nun darauf, dass die Bezirkshauptmannschaft Liezen so schnell wie möglich handelt: „Ich hoffe, dass die Verordnung ehestmöglich repariert wird und zumindest die Ortstafeln rasch wieder aufgestellt werden, damit klar ersichtlich Tempo 50 gilt“, so Bürgermeister Hermann Trinker. Von der BH Liezen heißt es dazu, dass die erforderlichen Prüfungen derzeit laufen und man „so schnell als möglich“ die Verordnung wieder erlassen werde.

Tempo 100 gilt nur theoretisch

Raserei gibt es auf den betroffenen Straßen trotz fehlender Schilder dennoch nicht: „Die Leute fahren gleich wie vorher – jeder Mensch mit Verantwortungsgefühl sieht, dass man hier keine 100 km/h fahren kann und sollte“, so Trinker. Laut StVO gilt ohnehin: Fahren auf Sicht und der Umgebung angemessen.

Es bleibt ein bitterer Nachgeschmack, denn das Strafverfahren gegen die Raserin wurde ausgesetzt und wird nicht mehr weiterverfolgt …

Von: Eva Schubert

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