Nationalrats-Beschluss stellt klar: Mündliche Bauverhandlungen uneingeschränkt möglich
Auch bei laufenden Bauverhandlungen herrscht in vielen Fällen Unsicherheit. Doch am Mittwoch hat der Nationalrat mit der Änderung des Verwaltungsrechtlichen Covid-19-Begleitgesetzes 2020 Klarheit für die Durchführung von Bauverhandlungen gebracht: Mündliche Bauverhandlungen sind nun uneingeschränkt unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich.Bisherige Regelung führte zu Unsicherheit
Bisher sah die geltende Regelung dieses Gesetzes vor, dass mündliche Verhandlungen und dergleichen nur durchzuführen sind, soweit dies zur Aufrechterhaltung einer geordneten Verwaltungsrechtspflege unbedingt erforderlich ist. Das hatte zur Folge, dass in den letzten Wochen kaum mündliche Verhandlungen durchgeführt wurden, der Druck Bauverhandlungen durchzuführen jedoch stieg.Gemeindebund-Präsident Riedl: Verfahren wie gewohnt rasch und unkompliziert umsetzen
“Mit dem neuen Gesetz, das am 13. Mai im Nationalrat beschlossen wurde, gibt es endlich Klarheit für die Gemeinden und damit auch das OK, Bauverhandlungen in bewährter Weise durchzuführen. Wir wissen, dass Bauaufträge die lokale Konjunktur beleben und Wirtschaftsimpulse setzen. Wir werden daher alles daran setzen, Verfahren wie gewohnt rasch und unkompliziert umzusetzen”, sagt Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl.– S. PEISCHL
Lesen Sie hier den gemeinsamen Brief von BM Schramböck und Gemeindebund-Präsident Riedl bezüglich Bauverfahren

