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Neuer Erlass: Drittes Geschlecht
Ab sofort gibt es einen neuen Erlass, wonach es in Dokumenten beim Geschlechtseintrag neben “weiblich” und “männlich” nun auch die Bezeichnung für das “dritte Geschlecht” nämlich “divers”, “inter” oder “offen” bzw. “kein Eintrag”. Der Geschlechtseitrag kann im zentralen Personenstandsregister (ZPR) ausgewählt werden, teilt das Innenministerium mit. Demnach können auch Änderungen bzw. Berichtigungen vorgenommen werden.
Der Erlass wurde gemeinsam vom Innen- und Gesundheitsministerium sowie dem Verfassungsdienst überarbeitet und an die Länder und Gemeinden verschickt.Weitere


