Gefördert werden beispielsweise:
- Bauwerksintegrierte Photovoltaikanlagen, die zusätzlich Aufgaben eines Bauelements übernehmen
- Photovoltaikanlagen mit farbigen Modulen, deren Ausführung eine Errichtung in Bereichen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes sowie in Altstadtschutzzonen von Graz ermöglichen
- Anlagen mit Hybridkollektoren (PVT), die Solarthermie und PV kombinieren und so eine höhere Energieeffizienz erreichen
- Photovoltaikanlagen auf befestigten Betriebsflächen bzw. PV-Überdachungen (z.B. größere Carports, Parkraumüberdachungen) sowie auf Straßen- bzw. Schienenverkehrsanlagen oder Verkehrsrandflächen, Abbauflächen, Halden und Deponien
- Agrar-PV Anlagen, die bereits landwirtschaftlich genutzte Flächen einer Doppelnutzung zuführen – Voraussetzung dafür ist, dass die Fläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden kann.
- Schwimmende Photovoltaikanlagen auf ruhigen Wasserflächen wie beispielsweise künstlichen Teichen (Floating PV)
– E. SCHUBERT (Quelle: Land Steiermark)
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