Straße voller Löcher
In weiterer Folge ließ die Gemeinde Ausbauasphalt auftragen, der jedoch ungeeignet für eine staubfreie und ordnungsgemäße Straßenbefestigung ist. Das bedeutet: Die Straße ist weiterhin voller Löcher und das Regenwasser kann aufgrund fehlender Entwässerungsmaßnahmen nicht abfließen. Auf Nachfrage wurde uns von der Beschwerdestelle des Landes Niederösterreich mitgeteilt, dass die Zufahrtsstraße des betroffenen Gemeindebürgers nun endlich und bis spätestens 2023 eine ordnungsgemäße Asphaltierung bekommen soll. Abschließend möchte ich anmerken, dass sich die Volksanwaltschaft bewusst ist, dass sich die Gemeinden oft mit finanziellen Engpässen konfrontiert sehen, dennoch muss eingegangenen Verpflichtungen nachgekommen werden. Da ist die Bauordnung eindeutig. Alle Informationen zu diesem Fall können Sie hier nachlesen: 38-39 NÖ Bericht 2018-2019 final.pdf (volksanwaltschaft.gv.at)– W. AMON)


