Immobilienertragsteuer – was müssen Gemeinden beachten?

Der Kauf und Verkauf von privaten Immobilien unterliegt im Normalfall der Immobilienertragsteuer. Was aber, wenn das Grundstück der Gemeinde gehört? Ursula Stingl-Lösch von der NÖ Gemeindeberatung beantwortet in einem Expertentalk Fragen, die häufig von Gemeinden gestellt werden. Seit 2012 müssen auch Gemeinden bei Grundstücksveräußerungen Steuern zahlen. Dabei gibt es aber auch Ausnahmen. Im Expertentalk wird auch die Frage geklärt, wie hoch die Immobilienertragsteuer ist und was Gemeinden sonst noch beachten sollten.

-E. SCHUBERT

Zu den Expertentalks von Kommunalnet Weitere Informationen zur Immobilienertragsteuer (ImmoESt) Einkommenssteuergesetz (EStG) im RIS NÖ Gemeindeberatung

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