Durch Schönberg verläuft die idyllische Kamptalbahn, die an zahlreichen Stellen überquerbar ist. Bei der Überprüfungsverhandlung, die laut Eisenbahnkreuzungsverordnung nötig ist, stellte sich heraus, dass sieben öffentliche Bahnübergänge zu beschranken bzw. mit Lichtanlagen zu versehen sind. Das betrifft auch Übergänge, die kaum frequentiert werden.
Bürgermeister Michael Strommer berichtet von einem besonders krassen Beispiel: „Eine Bahnkreuzung ist ein paar hundert Meter von der Haltestelle entfernt. Auf der einen Seite der Geleise verläuft die Bundesstraße, von der es aber dort keine Abfahrt gibt, auf der anderen Seite befindet sich ein Grundstück, das mehrere Eigentümer hat, aber von nur einem Pächter bewirtschaftet wird. Dieser Landwirt sagt, dass er den Bahnübergang fünf- oder sechsmal pro Jahr benutzt.“ Auch sonst überquert niemand an dieser Stelle die Bahnschienen. Trotzdem muss der Übergang aufgrund der Nähe zur Haltestelle mit Schranken gesichert werden.
„Wenn wir an dieser Stelle einen Schranken aufstellen, dann kommt das in die Zeitung, weil jedem klar ist, dass das unnötig und eine Geldverschwendung ist. Das klingt ja nach einem Schildbürgerstreich“, meint Bürgermeister Strommer.
Enorme Kosten
Wie viel die Beschrankung kosten würde, weiß man in der Gemeinde nicht, weil man noch nicht informiert wurde. Mit mehreren hunderttausend Euro ist aber zu rechnen.
Michael Strommer, Bürgermeister von Schönberg: „Das klingt nach einem Schildbürgerstreich.“
„Dazu kommen die Kosten für die laufende Wartung, die dann erforderlich ist“, sagt Strommer. „Unserer Ansicht hat die Eisenbahnkreuzungsverordnung natürlich bei Bahnübergängen, die regelmäßig frequentiert werden, ihre Berechtigung, nicht aber bei kaum benutzten Übergängen, die nur für die Landwirtschaft relevant sind. So wie das jetzt praktiziert wird, ist das ein ökonomischer Wahnsinn.“
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