Gemeinden müssen Vereinbarung treffen
Konkret müssen Gemeinden bei der Neuwidmung von Betriebs- oder Industriegebieten über zwei Hektar untereinander eine Vereinbarung zur Abstimmung der Standortentwicklung betreffend die Steuerung von Angebot und Nachfrage nach Baulandflächen sowie hinsichtlich der Aufteilung von Lasten und Erträgen abgeschlossen haben. Pernkopf erklärt die Hintergründe: „Es soll nicht so sein, dass die eine Gemeinde nur den Durchzugsverkehr hat, aber die andere Gemeinde die Arbeitsplätze und 100 Prozent der Einnahmen. Es soll keine Konkurrenz zwischen Nachbargemeinden um neue Betriebsgebiete entstehen, denn das bewirkt auch eine Konkurrenz um Grundstücke und Bodenverbrauch.“ Damit sollen der regionale Ausgleich und die Zusammenarbeit der Gemeinden forciert werden, wenn es um den Schutz der Böden und die Weiterentwicklung der Wirtschaft geht.Lasten und Erträge fair verteilen
Univ.-Prof. Rudolf Scheuvens, Dekan an der Technischen Universität Wien, pflichtet bei: „Es ist die Aufgabe der Raumordnung, mit Grund und Boden vernünftig umzugehen und begrenzte Räume für die verschiedenen Nutzungen bestmöglich und vorausschauend zu ordnen. Diese Novelle des niederösterreichischen Raumordnungsgesetzes, mit der neue Betriebsgebiete nur mehr interkommunal gewidmet werden dürfen, wird zu einer besseren Steuerung und Bündelung von Betriebsansiedlungen führen. Denn damit werden Lasten und Erträge fair zwischen Gemeinden aufgeteilt, zum Beispiel Erschließungskosten einerseits und Kommunalsteuererträge andererseits, und so Konkurrenz zwischen den einzelnen Gemeinden vermieden bzw. gemeinsame Planung und Entwicklung forciert. Damit wird schlussendlich ein wesentlicher Beitrag zu einer reduzierten Flächeninanspruchnahme und gegen Zersiedelung geleistet werden.“-REDAKTION (Quelle: Land NÖ)


