Schutz des Kulturguts wichtig
Die Novelle erfolgt 100 Jahre nach der Erstfassung des Denkmalschutzgesetzes und tritt mit einer neu geschaffenen Erhaltungspflicht einem bewussten Verfallenlassen von historischer Bausubstanz entgegen. Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum besseren Schutz von UNESCO-Welterbestätten sind vorgesehen. Verbesserte Haftungsregeln sollen zudem künftig mehr Kulturgüter für die Öffentlichkeit zugänglich machen. ÖVP-Kultursprecher Laurenz Pöttinger verwies hier etwa auf die so genannte “Todesstiege” in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, die “als wichtiges Mahnmal wieder geöffnet werden könnte”. Sie wurde 2018 mit Verweis auf nicht erfüllte Sicherheitsstandards und ein damit verbundenes Haftungsrisiko gesperrt.Hohe Mehrkosten für Gemeinden
-REDAKTION (Quelle: APA)


