Mehr Einnahmen für wichtige Investitionen
Ein Großteil der Abgabenertragsanteile aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben wird nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel verteilt. Für die Landeshauptstadt bedeutet das: Jede Hauptwohnsitzmeldung stärkt die städtischen Einnahmen und ermöglicht grundlegende Investitionen in Infrastruktur, Bildung und soziale Angebote. Innsbrucks Bürgermeister Johannes Anzengruber betont: „Jeder Hauptwohnsitz zählt. Mit einer Meldung in Innsbruck leisten Bürgerinnen und Bürger einen wertvollen Beitrag für die Gemeinschaft. Diese Mittel kommen direkt der Daseinsvorsorge in der Stadt zugute – und fließen etwa in Plätze und Straßen, in Öffis, in die Kinderbetreuung oder in Sport-, Kultur- und Freizeitangebote. Mit der Kampagne machen wir auch auf diese Zusammenhänge aufmerksam. Das Gewinnspiel sorgt für Aufmerksamkeit und wirkt sicherlich motivierend.“Anmeldung und Gewinnspiel
Die Anmeldung zum Gewinnspiel erfolgt ausschließlich digital über ein eigens eingerichtetes Online-Formular. Die Verlosung findet am 27. Oktober 2025 statt. Der Finanzdirektor der Stadt Innsbruck, Martin Rupprechter, unterstreicht die Bedeutung der Kampagne: „Die Abgabenertragsanteile stellen für Innsbruck eine wesentliche Einnahmequelle dar. 2023 betrug das Pro-Kopf-Aufkommen 1.816 Euro. Jede Hauptwohnsitzmeldung trägt daher nachhaltig zur finanziellen Stabilität der Stadt bei. Die Kampagne ist ein taugliches Instrument, um die Meldebereitschaft zu forcieren.“Breite Kooperation mit Unis
Zur Bewerbung der Aktion setzt die Stadt Innsbruck auf eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnerinstitutionen und steht im guten Austausch mit den Österreichischen HochschülerInnenschaften (ÖH) sowie den Universitäten und Hochschulen. Diese unterstützen dabei, die Kampagne bekannt zu machen und die Zielgruppe der Studierenden bestmöglich zu erreichen. Die Bewerbung auf Social Media und den Infoscreens der Öffis der Innsbrucker Verkehrsbetriebe (IVB) steigert die Reichweite noch zusätzlich. Dafür wurde ein eigener Flyer kreiert, der auf die Vorzüge eines Hauptwohnsitzes hinweist, wie zum Beispiel die Vormerkung für eine städtische Mietwohnung oder geförderte Eigentumswohnung, eine Parkkarte für Anwohner:innen, das Wahlrecht bei der Gemeinderatswahl und unter gewissen Voraussetzungen eine Wohnbeihilfe.-REDAKTION (Quelle: Stadt Innsbruck)


