Gerichtsurteil bringt Gemeinde in schwierige Lage

Die Marktgemeinde Donnerskirchen im Burgenland hat schon bessere Zeiten erlebt. Zwischen dem Neusiedler See und Eisenstadt gelegen, ist Donnerskirchen mit rund 1.881 Einwohnerinnen und Einwohnern eine beliebte Wohn- und Tourismusgemeinde. Doch finanziell sind der Gemeinde derzeit die Hände gebunden.

„So schlimm war es noch nie. Wenn ich ehrlich bin, müsste ich Insolvenz anmelden – nicht, weil wir schlecht wirtschaften, sondern weil uns der Gesetzgeber mehr abverlangt, als wir geben können“, sagt Bürgermeister Johannes Mezgolits.

Donnerskirchen ist bereits Konsolidierungsgemeinde. Nun trifft eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes die Gemeinde zusätzlich hart. Aber alles der Reihe nach: Im Jahr 2020 wurde in Donnerskirchen ein dringend notwendiges Infrastrukturprojekt umgesetzt. In einem wachsenden Ortsteil waren Straße, Kanal, Gehsteige und Entwässerung in einem Zustand, der nicht mehr zeitgemäß war. Die Bewohnerinnen und Bewohner sollten eine sichere und bessere Infrastruktur erhalten.

Anrainer beschwerten sich

Deshalb wurden unter anderem die Oberflächenentwässerung verbessert, Straßen erneuert, neue Gehsteige errichtet und die Beleuchtung modernisiert. Gerade die Beleuchtung trägt auch wesentlich zur Sicherheit der Anrainerinnen und Anrainer bei. Wie gesetzlich vorgesehen, wurde dafür auch eine Anliegerleistung vorgeschrieben. Das bedeutet: Bürgerinnen und Bürger leisten je nach Grundstücksgröße einen Kostenbeitrag. Berechnet wurde dabei die Hälfte der durchschnittlichen Kosten, die im Vorhinein per Verordnung festgelegt wurden. Diese Verordnung wurde von der Bezirksverwaltungsbehörde geprüft.

Die Kosten lagen je nach Grundstücksgröße zwischen rund 800 und 8.000 Euro – von kleinen privaten Grundstücken bis hin zu großen Genossenschaftsbauten, bei denen sich die Kosten auf dutzende Wohnungen aufteilen. Einige Anrainerinnen und Anrainer waren mit dieser Vorschreibung nicht einverstanden. Sie wandten sich an das Landesverwaltungsgericht und bezahlten ihren Anteil nicht. „Wir als Gemeinde führen hier keine eigenen Wünsche aus. Wir vollziehen ein Gesetz. Und genau dieses Gesetz verpflichtet uns, solche Beiträge vorzuschreiben“, erklärt Bürgermeister Johannes Mezgolits.

In weiterer Folge wurde die Angelegenheit mehrfach geprüft. Sachverständige wurden beigezogen, Unterlagen eingefordert und ein weiteres Gutachten erstellt. Am Ende kam das Landesverwaltungsgericht zum Schluss, dass es sich bei den Maßnahmen der Gemeinde um keine vollständige Neuerrichtung gehandelt habe. Aus diesem Grund hätte die Gemeinde nach dieser Auslegung keine Anliegerleistung vorschreiben dürfen.

Für Bürgermeister Mezgolits ist diese Begründung schwer nachvollziehbar: „Die Begründung war unter anderem, dass ein Verteilerkasten, der drei Gassen weiter steht und auch andere Straßen versorgt, nicht erneuert wurde. Da fragt man sich schon, wie praxisnah solche Entscheidungen noch sind.“ Die Gemeinde wollte diese Entscheidung nicht einfach hinnehmen und brachte Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein. Doch im Mai 2026 kam die nächste schlechte Nachricht: Die Beschwerde der Gemeinde wurde als unzulässig zurückgewiesen. Für Bürgermeister Johannes Mezgolits ist das ein herber Rückschlag.

Bürgermeister weiß nicht, wie es weiter gehen soll

„Wir stehen ohnehin finanziell mit dem Rücken zur Wand und können kaum noch etwas gestalten. Diese Entscheidung geht aber weit über Donnerskirchen hinaus. Neben der finanziellen Unsicherheit kommt nun auch noch Rechtsunsicherheit dazu. Und das bedeutet Stillstand bei der Erneuerung wichtiger Infrastruktur“, sagt Mezgolits.

Auch Gemeindeabteilung sieht Handlungsbedarf

Auch die Gemeindeabteilung des Landes Burgenland sieht Handlungsbedarf. Auf Anfrage heißt es sinngemäß, dass das Gesetz dort nicht so streng ausgelegt werde wie vom Landesverwaltungsgericht. Zudem sehe man durchaus gesetzlichen Reformbedarf.

Für Donnerskirchen stellt sich nun die Frage, wie es weitergehen soll. „Ehrlich gesagt: Ich weiß es derzeit nicht“, sagt der Bürgermeister. Einerseits könnten noch Rückforderungen von jenen Anrainerinnen und Anrainern im Raum stehen, die ihre Anliegerleistung bereits bezahlt haben. Andererseits werden neue Investitionen in die Infrastruktur kaum möglich sein, solange das Gesetz nicht novelliert wird. „Niemand kann verantwortungsvoll investieren, wenn man nicht weiß, ob die Gemeinde am Ende auf den gesamten Kosten sitzen bleibt. Dann wackelt jede Finanzierung“, so der Ortschef.

Unterkriegen lässt sich Bürgermeister Johannes Mezgolits aber nicht. Auch aus anderen Gemeinden melden sich bereits Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit ähnlichen Sorgen. „Ich will niemanden vor den Kopf stoßen. Aber ich will wachrütteln“, sagt Mezgolits.

Das fordert der Bürgermeister vom Land Burgenland

Vom Land wünscht er sich nun eine rasche Reform des Gesetzes im Sinne der Gemeinden. Das Ziel müsse eine Regelung sein, die praktikabel, zeitgemäß und treffsicher ist – für Donnerskirchen und für alle Gemeinden im Burgenland. „Wir brauchen klare Regeln, damit Gemeinden wieder planen, investieren und ihre Infrastruktur erneuern können. Denn am Ende geht es um die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger“, betont Bürgermeister Johannes Mezgolits.

Von: Sotiria Peischl, Redaktion Kommunalnet

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