Wenn der Reisepass im Ausland gestohlen wird, muss eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Im nächsten Schritt erstellt die österreichische Vertretungsbehörde, beispielsweise die Botschaft oder das Konsulat, einen Notpass für die Rückreise aus. Mit der ausländischen Diebstahlsanzeige muss eine neue Anzeige in Österreich erstattet werden. Erst danach kann unter Vorlage weiterer relevanter Dokumente ein Antrag auf Neuausstellung bei der Passbehörde gestellt werden.
Diebstahl Inland
Wird der Reisepasse in Österreich gestohlen, sollte unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der nächstgelegenen Polizeiinspektion erstattet werden. Mit der Bestätigung der Anzeige und anderen notwendigen Unterlagen kann dann eine Neuausstellung bei der Passbehörde beantragt werden.
Verlust
Wenn der Reisepass in Österreich verloren gegangen ist, ist eine Meldung an die Passbehörde notwendig. Ist der Reisepass im Ausland verloren gegangen, muss eine Verlustanzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Auf diese Weise kann die österreichische Vertretungsbehörde, wie etwa das Konsulat oder die Botschaft, einen Notpass für die Rückreise ausstellen. Zurück in Österreich ist eine Meldung an die Passbehörde erforderlich.
Der Widerruf eines verlorenen Reisepasses in internationalen Fahndungsdatenbanken kann mindestens 24 Stunden dauern. In manchen Ländern ist die Einreise mit einem einmal als verloren gemeldeten Pass nicht mehr möglich, selbst wenn der Widerruf erfolgt ist.
Die wichtigsten Do’s und Dont‘s:
• Nehmen Sie eine Kopie ihres Reisepasses mit
• Geben Sie Dokumente nur an autorisierte Personen weiter
• Informieren Sie sich über die Gegebenheiten in ihrem Urlaubsland
• Verwahren Sie ihren Reisepass im Hotelsafe
• Versenden Sie keine Ausweiskopie ohne „Wasserzeichen


