Privatkonkurs: Tilgungsplan für Verbraucher ausgelaufen

Seit 17. Juli 2026 steht Verbrauchern der dreijährige Tilgungsplan nicht mehr zur Verfügung. Damit gilt im Abschöpfungsverfahren grundsätzlich wieder eine Entschuldungsdauer von fünf Jahren.

Im Privatkonkurs erfolgt die Entschuldung in der Regel über einen Zahlungsplan oder ein Abschöpfungsverfahren. Beim Zahlungsplan bietet der Schuldner seinen Gläubigern eine bestimmte Rückzahlungsquote an und über den Zahlungsplan stimmen die Gläubiger ab. Wird der Zahlungsplan abgelehnt, kann ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet werden. Dabei wird das pfändbare Einkommen für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum an die Gläubiger abgeführt. Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt grundsätzlich die Restschuldbefreiung, unabhängig von der tatsächlich erreichten Rückzahlungsquote.

Im Jahr 2021 wurde diese Dauer eines Abschöpfungsverfahrens für Verbraucher vorübergehend von fünf auf drei Jahre verkürzt. Dieser sogenannte Tilgungsplan wurde im Zuge der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben für Unternehmer eingeführt und vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-Pandemie auch für Verbraucher auf fünf Jahre befristet.

Seit 17. Juli wieder fünf Jahre

Seit 17. Juli 2026 steht Verbrauchern grundsätzlich nur mehr das fünfjährige Abschöpfungsverfahren zur Verfügung. Entscheidend ist dabei nicht der Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung. Wurde der Antrag auf Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens in Form eines Tilgungsplans noch vor dem 17. Juli 2026 bei Gericht eingebracht, kann die bisherige Regelung weiterhin zur Anwendung kommen.

Für Unternehmer ist die Situation differenzierter. Unionsrechtlich ist für gescheiterte Unternehmer eine Entschuldung innerhalb von höchstens drei Jahren vorgesehen. Insbesondere bei Einzelunternehmern, deren Unternehmen erst während eines Firmenkonkurses geschlossen wird, kann ein dreijähriger Tilgungsplan daher weiterhin in Betracht kommen. Die weitere Entwicklung der Praxis bleibt abzuwarten.

Auswirkungen auf Gläubiger und Zahlungspläne

Im Jahr 2025 endeten österreichweit rund 69,5 Prozent der Privatkonkurse mit einem Zahlungsplan, bei rund 29,2 Prozent wurde ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet, vorwiegend in Form eines Tilgungsplans. Dies hat dazu geführt, dass sich in Privatinsolvenzen die allgemeine Entschuldungsdauer auf drei Jahre verkürzt hat, weil auch die Zahlungspläne zumeist nur mehr eine dreijährige Zahlungsfrist vorgesehen haben. Dadurch sank die durchschnittliche Zahlungsplanquote von 31,86 Prozent im Jahr 2021 auf 28,12 Prozent im Jahr 2025.

Die Möglichkeit einer Entschuldung innerhalb von drei Jahren führte nicht zu einem nachhaltigen Anstieg der Privatinsolvenzen. Aus Sicht des AKV EUROPA hat die befristete Verkürzung daher ihr wesentliches Ziel nicht erreicht. Erst unmittelbar vor Ablauf der Regelung stiegen die Anträge deutlich an.

Der AKV EUROPA begrüßt daher das Auslaufen des dreijährigen Tilgungsplans für Verbraucher. Bei Zahlungsplänen wird künftig wieder verstärkt eine fünfjährige Zahlungsfrist eingefordert werden, wenn dem Schuldner bei Ablehnung ebenfalls ein fünfjähriges Abschöpfungsverfahren bevorsteht.

Eine ausführliche Stellungnahme des AKV EUROPA wurde von Mag. Franz Blantz und Dr. Cornelia Wesenauer verfasst und am 10. Juni 2026 an den Justizausschuss übermittelt und ist hier abrufbar: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/SN/1212

Von: I.WEIPPL (Quelle: AKV, Entgeltliche Einschaltung)

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