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Finanzen

29.08.2019

Neues BZ-Modell für Kärntner Gemeinden

Kärntens Gemeinden bekommen ein neues Bedarfszuweisungsmodell. Landesrat Daniel Fellner erklärt auf Kommunalnet selbst die Neuerungen, die damit verbunden sind.

Das neue Kärntner Bedarfszuweisungsmodell (BZ), das ich kürzlich präsentiert habe, ist auf Solidarität aufgebaut. Im Wesentlichen beruht das neue BZ-Modell auf folgenden Punkten: Der Großteil der Mittel wird über ein fixes Modell mit einheitlich festgelegten Kriterien verteilt. Knapp 75 Prozent in Form des BZ-Mittel-Verteilungsmodells, das in sieben Verteilungsschritten errechnet wird.

Neue Berechnung verspricht keine Verlierer

Diese Berechnung besteht aus dem Bedarfszuweisungs-Grundrahmen, der ab 2019 pro Gemeinde mindestens 250.000 Euro beträgt und unabhängig von der allgemeinen finanziellen Situation der Gemeinde für investive Maßnahmen genutzt werden kann und dem Kärntner Gemeinde Finanzausgleich, der darauf abzielt, dass jene Gemeinden mit hohen Belastungen (u.a. Abwanderung, geringe Finanzkraft) unterstützt werden. Die Mittel aus dem Finanzausgleich müssen, anders als der BZ-Grundrahmen, für den Haushaltsausgleich herangezogen werden. Die verbleibenden 25 Prozent werden nach spezifischen Investitionsschwerpunktprogrammen mit eigenen Richtlinien verteilt. Die zugesicherten BZ-Mittel gelten für 2019 und 2020, was die Planungssicherheit für die Kommunen signifikant erhöht.

Förder-Schwerpunkt liegt auf Sanierung

Ein wichtiger Förder-Schwerpunkt wird das „Kommunale Tiefbauprogramm“ sein, das ab sofort bis Ende 2020 mit insgesamt 25 Millionen Euro gefördert wird. Mit dem „KTP“ wird beabsichtigt, die Gemeinden bei der ihr obliegenden Straßenerhaltungspflicht zu unterstützen und bestehende Sanierungsrückstaus zu reduzieren. Die Förderung für Sanierung von Gemeindestraßen beträgt bis zu 50 Prozent der von den Gemeinden zu tragenden Investitionskosten. Für Verbindungsstraßen gibt es bis zu 35 Prozent der von den Gemeinden getragenen Investitionskosten, ebenso bis zu 35 Prozent gibt es für Orts- und Stadtkerne und für Verbindungsstraßen im Rahmen des ländlichen Wegenetzes bis zu 25 Prozent der Investitionskosten der Gemeinden als Förderung aus dem Gemeindereferat.

Kärntens Gemeinde-Landesrat Ing. Daniel Fellner stellt auf Kommunalnet sein neues Bedarfszuweisungsmodell gleich selbst vor.

Das Gemeinsame wird großgeschrieben

Ebenfalls verstärkt gefördert wird die interkommunale Zusammenarbeit (IKZ): hierfür wurden die Fördermittel um fast 50 Prozent aufgestockt. Im Rahmen der IKZ-Richtlinie werden Investitionen der Gemeinden in eine verstärkte und nachhaltige gemeindeübergreifende Zusammenarbeit unterstützt. Ziel ist es, qualitative und quantitative Synergien anzuregen. Gefördert werden: Investitionskosten für gemeinsam zu erreichende bzw. zu finanzierende Vorhaben; Personal- und Sachaufwandskosten für den laufenden Betrieb von neu eingegangenen Gemeindekooperationen für die ersten drei Jahre sowie Projektentwicklungskosten wie beispielsweise Konzepterstellung, Prozessbegleitung, Beratung durch Fachexperten oder Moderation.

Auch IT weiterhin im Vordergrund

Neu ist auch die Hardware-Förderung für Gemeinden: Gefördert werden die Anschaffung und Erneuerung von IT-Arbeitsplätzen im Zentralamt, in der Form von PCs oder Laptops bzw. Tablets samt Betriebssystemen und Security-Software. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der Netto-Anschaffungskosten maximal 750 Euro je PC bzw. Laptop und maximal 300 Euro je Tablet. Die Förderung wird bis 31. Dezember 2021 gewährt, denn nur mit einer modernen Ausstattung können die steigenden Herausforderungen in der Verwaltung effizient abgearbeitet werden. 

Unterstützung bei Bewältigung von Naturkatastophen

In den vergangenen Jahren wurden Kärntner Gemeinden zunehmend von unvorhersehbaren Naturkatastrophen heimgesucht, die oft enorme Schäden verursachten. Um betroffene Gemeinden bei der Bewältigung dieser besonderen Herausforderungen finanziell zu unterstützen, werden solche Maßnahmen mittels verlorener Zuschüsse (BZaR) unterstützt.

Katastrophen wie Hochwasser, Muren, Lawinen oder Felsstürze haben in der Vergangenheit viele Kärntner Gemeinden heimgesucht. Es gilt die Sicherheit der Bevölkerung und ihrer Lebensräume zu gewährleisten. Das Förderungsprogramm Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) soll daher die Kärntner Gemeinden bei der Umsetzung von Maßnahmen der regionalen Sicherheitsinfrastruktur unterstützen.

Bekannte Förderprogramme sollen bleiben

Hoch angesehene etablierte Förderprogramme, wie etwa die Eingliederungs-Beihilfe für Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem AMS, die Langzeitarbeitslosen und Begünstigten Behinderten den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern sollen, werden beibehalten.

Eine Übersicht über alle Förderprogramme in Kärnten inklusive der jeweiligen Richtlinien finden sie unter dem Link in der nebenstehenden Linkbox.

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