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16.03.2020

Spenden und automatisch Steuern sparen

Spenden Sie jetzt und sparen Sie dadurch ganz einfach Steuern. Ihr Finanzamt berücksichtigt Ihre Spenden automatisch als Sonderausgabe. Das bedeutet, Sie brauchen sich bei Ihrer nächsten Arbeitnehmerveranlagung nicht mehr darum zu kümmern.

Sie brauchen Ihre Spenden nicht mehr in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung bzw. Steuererklärung einzutragen, Ihr Finanzamt berücksichtigt sie automatisch als Sonderausgabe. Seit 1. Jänner 2017 müssen Spendenorganisationen Ihr Finanzamt über Ihre Spende informieren. Das erfolgt durch einen automatischen Datenaustausch zwischen Spendenorganisation und Finanzamt.

Steuern sparen leicht gemacht

Die Spendenorganisation muss Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihr Geburtsdatum kennen, damit sie Ihr Finanzamt informieren kann. Sie müssen diese Daten der Spendenorganisation daher einmal bekannt geben. Dafür nutzen Sie bei einer Online-Spende die dafür vorgesehenen Eingabefelder oder Sie verwenden eine Spendenzahlungsanweisung oder eine herkömmliche Zahlungsanweisung, auf der Sie Ihre Daten im Feld Verwendungszweck angeben.

Wichtig: Die Daten müssen korrekt sein und Ihr Vor- und Zuname mit den Angaben auf Ihrem Meldezettel übereinstimmen. Stimmen die Daten nicht überein, funktioniert die Datenübertragung nicht und damit auch nicht das automatische Absetzen Ihrer Spende von der Steuer.

Bei Spenden & Co profitieren

Der automatische Datenaustausch gilt nicht nur für Spenden an begünstigte Spendenorganisationen, sondern auch für:

  • Kirchenbeiträge
  • Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung
  • Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten

Datenschutz garantiert

Damit keine unberechtigten Personen Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten haben, überträgt sie die Spendenorganisation durch ein verschlüsseltes Personenkennzeichen an Ihr Finanzamt. Die rechtliche Grundlage dafür ist das österreichische Datenschutzrecht, das besonders streng ist.

– M. PUCHNER (QUELLE: ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG)

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