Gibt es die “eine Verfassung” überhaupt?Die Frage lautet also: Gibt es „eine Verfassung“? Und genau genommen muss die Antwort darauf lauten: Nein, die eine Verfassung – wie in den USA – gibt es nicht.
Erfolgreich trotz anfänglicher Misserfolge
Lesenswert zu diesem Thema ist vor allem der Beitrag von Moritz Moser in der Ausgabe 16 von „Addendum“ (der letzten Print-Ausgabe der Rechercheplattform übrigens). Er stellt eine bemerkenswerte Auflistung zusammen, zu welchen Zeitpunkten die jeweiligen Verfassungen oder die Versuche zur Installation einer Verfassung unternommen wurden. Damit stellt er auch eine interessante These auf, warum in Österreich nur sehr wenige Menschen über die Verfassung Bescheid wissen: „Die österreichische Verfassung hat wenig mit Erfolgen zu tun.“- 1848: Die erste Verfassung war das bald beseitigte Ergebnis einer erfolglosen Revolution.
- 1867: Die Staatsgrundgesetze waren die Konsequenz des verlorenen Krieges gegen Preußen.
- 1920: Der Erste Weltkrieg war gerade verloren, die Monarchie untergegangen – der Rest, der „Österreich“ war, wurde von den wenigsten für lebensfähig gehalten.
- 1945: Als das B-VG wieder in Kraft trat, war es anfangs wenig mehr als eine ungeliebte Kompromisslösung.
Die Verfassung – eine Kompromisslösung?
Gut, eine wenig geliebte Kompromisslösung also. Wie unbeliebt das Thema ist, zeigt sich auch in den Reaktionen der jüngeren Bevölkerung: Laut einer internationalen Studie der Universität Cambridge nimmt das Vertrauen junger Menschen in die Demokratie im Vergleich zu älteren Generationen nämlich stark ab. Politikverdrossenheit und Unzufriedenheit mit der politischen Lage machen sich breit. Das Thema 100 Jahre Bundesverfassung wird als “fad” wahrgenommen. -“Fad vielleicht, aber wichtig!”, lautet der Konter. Und wie zäh diese Kompromisslösung ist, wird bei der Lektüre von Mosers Beitrag im Addendum klar: Seit 1920 wurde demnach die Verfassung 130-mal geändert. Rechnet man die finsteren Jahre zwischen 1934 und 1945, als die Verfassung gar nicht in Kraft war, weg, sind das laut Moser eineinhalb Änderungen pro Jahr. Und trotzdem haben zentrale Bestimmungen der Verfassung von 1920 bis heute überdauert. So etwa der zentrale Satz: Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.Rechte für Minderheiten
Kompromisse also und eine starke Stellung der Minderheiten. Die politischen Verhältnisse, das Misstrauen und der Zwang zu Kompromissen der 1920er-Jahre prägen also den einen Teil der Verfassung. Aus der Zeit rühren auch Dinge wie die im internationalen Vergleich geringen Kompetenzen der Bundesländer, die Sitzverteilung im Bundesrat oder die im Grunde starke Gemeindeautonomie. Einen anderen Punkt beleuchtet die sehenswerte Schau des Jüdischen Museums Wien über Hans Kelsen, den Architekten des Bundes-Verfassungsgesetzes – eine „vergessene Symbolfigur“, wie die „Presse“ titelte. In dem Beitrag meinte Marlene Aigner, dass auch die Tatsache, dass Kelsen einer jüdischen Familie entstammte, der Verfassung einen besonderen Stempel aufgedrückt habe: den Willen, auf Minderheiten und Minderheitenrechte zu achten.Von Kompromisslösung zu einem “hellen Fixstern”
Jedenfalls ist es bemerkenswert, wie sehr sich die grundsätzliche Einstellung zu unserer Verfassung in diesen 100 Jahren geändert hat. Von der Kompromisslösung zur „Schönheit und Eleganz“ (so Bundespräsident Alexander Van der Bellen im Zusammenhang mit der Ibiza-Affäre des Jahres 2019). Marlene Aigners Schlusssatz, dass sich „Hans Kelsen wohl selbst nicht gedacht hat, dass sein Werk genau 100 Jahre später als ‚heller Fixstern in schwierigen Zeiten‘ bezeichnet werden würde“, ist nichts hinzuzufügen. Wer sich einen Überblick über die österreichische Bundesverfassung verschaffen will, dem seien die Website des österreichischen Parlaments und die Kelsen-Ausstellung des Jüdischen Museums ans Herz gelegt. Die Links dazu finden Sie untenstehend.-H.BRAUN
Zur Parlaments-Webseite Zur Kelsen-Ausstellung


